«Approved by the army of Switzerland»

Unter diesem Labelnamen lanciert die Schweizer Armee – immer gut für Spässe der besonderen Art – eine «EU-weit geschützte Qualitätsmarke, die gleichzeitig auch Gütesiegel» (Medienmitteilung) ist. Ursprüngliche Idee dabei war es, Bekleidung und Accessoires, die sich in der Schweizer Armee bewährt haben, durch Lizenznehmer auf dem zivilen Markt anzubieten. Für diese Lizenzvergabe hätte die Schweizer Armee dann Geld kassiert.

Diese ursprüngliche Idee wurde nach den «Drogenskandalen» der letzten Woche überarbeitet. Neu sollen auch verschiedene Hanfsorten, das Label «Approved by the army of Switzerland» erhalten, sind die Generalstabsoffiziere doch zum Schluss gekommen, dass Hanf eigentlich das einzige Produkt ist, welches in der Schweizer Armee von den Soldaten wirklich geschätzt wird.

Welches Potenzial aber die Idee zusätzlich hat, dies hat die Verhandlung im Falle des «Churer Leutnants» gezeigt, der seinen Rekruten befohlen hat, einen Kollegen mit Fusstritten in den Hintern zu «massregeln». Dem bestraften Rekruten wurde dabei ein Damenslip (sic) umgebunden. Der angeklagte Offizier verteidigte diese Bestrafung des Rekruten vor Gericht mit der Aussage, es habe sich – angesicht des «provozierenden» Verhaltens des Rekruten – um eine «emotionale Notlage» gehandelt, die die Bestrafung unumgänglich machte. Hierin wurde er von seinem Verteidiger, einem St. Galler Hauptmann der Schweizer Armee, unterstützt, der die Bestrafung des Rekruten als «Selbstregulation unter Soldaten, die in gewissen Fällen dienlich und der Sache nützlich ist» bezeichnete. Das (Militär-)Gericht folgte dieser Argumentation und verzichtete darauf, den fehlbaren Offizier aus der Armee auszuschliessen.

Gemäss dem Motto «Approved by the army of Switzerland» schlagen wir vor, dass die Schweizer Armee für diese bewährte Bestrafungstechnik nun ebenfalls internationale Lizenzen vergibt. China und Nordkorea würden sich bestimmt darum bemühen.