Grosserfolg für Zivildienstkomitee

Das Zivildienstkomitee, ein Zusammenschluss von vielen Zivildienst-interessierten Organisationen in der Schweiz, hat bei der Bundeskanzlei 18 000 Unterschriften für die Abschaffung der Gewissensprüfung eingereicht.

Die sogenannte «Gewissensprüfung» ist vielen jungen Männern in der Schweiz (mittlerweile über 6500), die nach bestandener Prüfung zum Zivildienst zugelassen wurden, noch gut in Erinnerung. Aber nicht unbedingt in guter. Denn bei der Gewissensprüfung handelt es sich um ein Verfahren, um die akzeptierten Gesuche um Umteilung in Zivildienst von denjenigen zu trennen, die der Bedingung «Gewissensnot» nicht genügen – eine Bedingung, deren Auslegung alles andere als klar ist. Konkrete Anforderungen an die Gesuchsteller sind das Verfassen eines 4-6 -seitigen Gesuches, in dem dargelegt werden muss, warum man aus Gewissensgründen keinen Militärdienst mehr leisten kann (nicht: will) und ein genau 1-stündiges Gespräch mit drei Mitgliedern der (zivilen) Zivildienstkommission in Thun. In diesem Gespräch soll – ausgehend vom vorher eingereichten Gesuch – die Gewissensnot des Gesuchsstellers diskutiert und anschliessend beurteilt werden. Für viele junge Männer ist das Verfassen eines Gesuches und das Gespräch über ihr «Gewissen» eine hohe Hürde (wer das nicht nachvollziehen kann, soll sich mal auf 4-6 Seiten mit seinem «Gewissen» auseinanderzusetzen versuchen…). Und einige schaffen diese Hürde nicht.
Wie Marino Keckeis. Marino wurde am 21. April 2002 nach zwei Dritteln einer 5-monatigen Haft freigelassen, nachdem er nach abgelehntem Zivildienstgesuch und darauf erfolgter Militärdienstverweigerung von einem Militärgericht eingesperrt worden war. Während seiner Haft hat er mit einem 40-tägigen Hungerstreik gegen die seiner Meinung nach ungerechte Praxis der Gewissensprüfung protestiert. Das Zivildienstkomitee hat Marinos Strafe als Anlass genommen, einen politischen Schritt zur Abschaffung der Gewissensprüfung zu tun. Innert 50 Tagen kamen, auch mit Beteiligung der GSoA-Regionalgruppe Zürich, rund 18 000 Unterschriften zusammen., die am 23. April in Bern eingereicht wurden. Marinos Hungerstreik und die Petition haben einiges bewirkt: Zum einen hat der Nationalrat beschlossen, das Thema Gewissensprüfung noch einmal anzuschauen, zum anderen haben rechtliche Abklärungen des Bundesamtes für Justiz ergeben, dass eine Tatbeweislösung, die vom Zivildienstkomitee statt der Gewissensprüfung vorgeschlagen wurde, verfassungskonform wäre. Der Bundesrat hatte zuvor erklärt, der Verzicht auf die Prüfung sei verfassungswidrig. Diese Tatbeweislösung könnte darin bestehen, dass zum Zivildienst zugelassen wird, wer mit einem schriftlichen Gesuch bekundet, einen gegenüber dem Militärdienst verlängerten Zivildienst leisten zu wollen. Das Schweizerische Zivildienstkomitee wird sich in den nächsten Monaten dafür einsetzen, dass eine solche Lösung tatsächlich verwirklicht wird. Und dass sich Fälle wie derjenige von Marino Keckeis nicht wiederholen.