2 x Nein zu den Verschärfungen im Ausländer- und Asylrecht

Die Initiative für ein Ausfuhrverbot von Kriegsmaterial will die Schweizer Aussenpolitik zivilisieren. In der Innenpolitik bietet die politische Agenda zurzeit wenig Gestaltungsraum. Aktuell gilt es vor allem zu verhindern, dass sich die offizielle Schweiz zunehmend unzivilisiert zeigt. Die geplanten drastischen Verschärfungen im Ausländer- und Asylrecht sind deshalb abzulehnen.

Von Ruth Genner, Präsidentin Grüne Schweiz

Nach Untersuchungen der Hamburger Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung wurden 2005 weltweit 39 Kriege und bewaffnete Konflikte geführt. In den letzten 50 Jahren dominierten innerstaatliche Kriege. Die Mehrheit der Flüchtlinge bleibt in Entwicklungsländern, darunter AfghanInnen (2,9 Mio.), KolumbianerInnen (2,5 Mio.), IrakerInnen (1,8 Mio.), SudanesInnen (1,6 Mio.) und SomalierInnen (839´000). Dass die Schweiz mit ihren Kriegsmaterialexporten direkt oder indirekt diese Konflikte befördert, muss uns zu denken geben. Tiefe Flüchtlingszahlen in der Schweiz bedeuten noch lange nicht, dass es keine Fluchtgründe mehr gibt. Vielmehr wurde europaweit die Migrationsabwehr verschärft. Umso mehr sind die Pläne der Schweiz, mit dem neuen Asyl- und Ausländergesetz Flüchtlings- und Migrationsabwehr um jeden Preis durchzusetzen, scharf zu kritisieren. Statt die Grundlagen für eine zeitgemässe Migrationspolitik und eine humanitär glaubwürdige Asylpolitik zu schaffen, formulierten das Departement Blocher und die bürgerlichen Ratsmehrheiten eigentliche Ausgrenzungsvorlagen.

Das Ausländergesetz produziert MigrantInnen erster und zweiter Klasse. Die 40% der MigrantInnen ohne EU-Pass erhalten auch nach zehn Jahren unbescholtenen Aufenthaltes in der Schweiz keinen Rechtsanspruch auf Niederlassung, der Familiennachzug wird massiv eingeschränkt. Für sie besteht auch ein Zwang zum Zusammenleben mit dem Ehepartner, für EU-BürgerInnen dagegen nicht. Selbst SchweizerInnen, die mit einem Partner aus einem Nicht-EU-Staat verheiratet sind werden so schlechter gestellt als EU-BürgerInnen. Bei Scheidungen zwischen SchweizerInnen und Nicht-EU-AusländerInnen innerhalb von weniger als drei Jahren erlischt die Aufenthaltsbewilligung – selbst für Opfer häuslicher Gewalt.

Asylbewerber sollen weitere elementare Rechte verlieren. Auf Gesuche von Flüchtlingen ohne gültige Reisedokumente soll nicht mehr eingetreten werden. Das UN-Flüchtlingskommissariat erachtet diese Regelung als Verletzung der Genfer Flüchtlingskonvention. Der Sozialhilfestopp wird ausgeweitet: Alle abgewiesenen Asylsuchenden sollen auf die Strasse gestellt werden. Ausnahmen für Familien mit Kleinkindern, Schwangere, unbegleitete Minderjährige oder alte Personen gibt es nicht. Privatunterkünfte von Asylsuchenden können künftig ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl durchsucht werden. Massiv verschärfte Zwangsmassnahmen erlauben beispielsweise bis zu 18 Monaten Beugehaft.

Die neuen Gesetze treiben AsylbewerberInnen und ArbeitsmigrantInnen in Verelendung und Illegalität und behindern die Integration. Darum stehe ich überzeugt für ein doppeltes Nein am 24. September ein.

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