Grenzüberschreitungen

Obligatorische Auslands-WKs und die Streichung des UNO-Mandates als Vorbedingung für Auslandeinsätze sind die umstrittensten Vorschläge.

Das Gesetz zur Armeereform 09 (AR 09) befindet sich seit dem 1.September in der Vernehmlassung. Das VBS möchte, dass die Armee mehr Auslandeinsätze absolvieren kann. Schon die Armeereformen der letzten Jahre wurden speziell daraufhin ausgerichtet. Zwar wurde jedes Mal versprochen, mehr als die diesmal verlangten Ausweitungen und Möglichkeiten brauche es nicht. Doch bei der nächsten Reform waren diese Versprechungen jeweils wieder vergessen und man wollte noch einen Schritt weitergehen.

Die AR 09 umfasst ein Sammelsurium an Änderungen. Neben unbedenklichen Korrekturen, etwa der Umbenennung von Korporal in Wachtmeister, gibt es eine ganze Reihe besorgniserregender Vorschläge. Wir beschränken uns hier auf eine Darstellung der beiden umstrittensten Reformvorhaben.

Auslandeinsätze ohne UNO-Mandat

Bei den Diskussionen um die Militärgesetzrevision vor fünf Jahren formulierte die GSoA, zusammen mit anderen Organisationen, drei friedenspolitische Minimalbedingungen für Auslandeinsätze. Die Beschränkung der Bewaffnung der Schweizer Truppen auf den Selbstschutz und das Verbot der Teilnahme an Interventionen zur «Friedenserzwingung» wurden nicht erfüllt. Einzig die Forderung für ein zwingendes UNO-Mandat als Vorbedingung für eine Schweizer Teilnahme an einem Einsatz fand Eingang in das Armeegesetz, was bestimmte Kreise in der Linken dazu veranlasste, die Gesetzesrevision zu unterstützen. Die GSoA und weitere friedenspolitische Organisationen ergriffen hingegen das Referendum gegen das Gesetz, da die anderen Forderungen nicht genügend berücksichtigt wurden. Die Reformvorlage des VBS wurde äusserst knapp mit 51% Zustimmung angenommen.

Die AR 09 möchte nun das UNO-Mandat kippen. Unbewaffnete Auslandeinsätze der Schweizer Armee sollen auch ohne Zustimmung der internationalen Gemeinschaft möglich sein. Damit könnte sich die Schweiz an unilateralen, das Völkerrecht verletzenden Interventionen beteiligen. Sicherlich hat das VBS schon Pläne, welchen (bewaffneten) Armeen sich die Schweizer Soldaten anschliessen könnten. Überraschungen sind nicht zu erwarten. Es sind die üblichen Verdächtigen die Kriegseinsätze ohne UNO-Mandat beschliessen: die USA und ihre «Koalition der Willigen».

Obligatorium für Auslandeinsätze

Ein zweiter Kernpunkt der AR 09 ist die Idee eines Obligatoriums für Auslandeinsätze, die bereits im Frühjahr publik wurde (siehe GSoA-Zeitung 126). Konkret will das Gesetz nun alle Dienstpflichtigen zu Ausbildungs-WKs im Ausland verpflichten können. Bedenklich ist vor allem, dass die Ausbildungszusammenarbeit auch mit kriegsführenden Staaten nicht ausgeschlossen wird.

Den meisten Dienstpflichtigen dürfte es ansonsten egal sein, ob sie ihre Zeit nun in der Schweiz oder im Ausland absitzen müssen. Schon schmerzhafter ist für die Dienstleistenden die Tatsache, dass solche Auslands-WKs volle 6 Wochen dauern sollen. Man darf gespannt sein auf die Reaktion der Wirtschaftsverbände.

Als nächsten Schritt plant das VBS wohl das Obligatorium auch für Auslandeinsätze in Konfliktgebieten. Für Berufsmilitärs und zivile Angestellte des VBS kommt dieses Obligatorium bereits mit der vorliegenden Reform. Dass das VBS zur Ausweitung seiner Auslandeinsätze eine Salamitaktik verfolgt, wird mit den Vorschlägen zur AR 09 nur noch augenfälliger.

Die GSoA beteiligt sich an der Vernehmlassung zur AR 09. Wir werden unsere ausführliche Antwort im Laufe des Oktobers auf unserer Webseite publizieren.

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