Rekurs teilweise gutgeheissen, GSoA zieht weiter

Die schikanöse Bewilligungspflicht für Unterschriftensammlungen ist ins Wanken geraten. Der Rekurs der GSoA wurde vom St.Galler Stadtrat teilweise gutgeheissen.

Der Rekurs der GSoA wandte sich gegen die Praxis der St.Galler Gewerbepolizei, das Unterschriftensammeln in der Innenstadt auf maximal 6 Tage pro Monat zu beschränken. Weiter focht die GSoA die Kosten von 50 Franken für das Ausstellen einer Bewilligung an. Zudem bezweifelt die GSoA grundsätzlich, dass eine Bewilligungspflicht überhaupt zulässig ist (siehe auch GSoA-Zitig 129).

Bewilligung für bestimmte Plätze

In seinem Beschluss vom 13. Februar hat der Stadtrat den Rekurs der GSoA teilweise gutgeheissen. Künftig soll auf die Erhebung einer Gebühr für die Bewilligungserteilung verzichtet werden. Der Stadtrat anerkennt, dass Unterschriftensammlungen nun mal auf öffentlichem Grund durchgeführt werden müssen und es daher demokratiepolitisch äusserst bedenklich wäre, wenn für die Ausübung dieses Rechtes bezahlt werden müsste.

Was die Bewilligungspflicht und die tageweise Einschränkung angeht, so bröckelt die Abwehrfront. Laut Stadtrat ist das Unterschriftensammeln in St.Gallen künftig prinzipiell ohne Bewilligung möglich, nur an fünf zentralen Plätzen in der Innenstadt gilt weiterhin das alte Bewilligungsregime. Allerdings handelt es sich dabei – wie nicht anders zu erwarten – um die besten Sammelplätze. Aus grundsätzlichen Überlegungen entschied sich die GSoA, den Rekurs weiterzuziehen. Als nächste Instanz muss sich nun das Justiz- und Polizeidepartement des Kantons St.Gallen äussern.

Absurde Rechtfertigungen

Mittlerweile hat sich der Stadtrat zum Weiterzug des GSoA-Rekurses geäussert. Sein Rechtskonsulent verstieg sich zur Aussage, die St.Galler Bewilligungspflicht sei eine «ausgesprochen freiheitliche Regelung». Die fünf zentralen Sammelplätze würden so stark nachgefragt, dass erst die Gewerbepolizei als ordnende Hand es allen Organisationen erlauben würde, ihre politischen Anliegen vorzutragen. Nur: In Städten, welche keine Bewilligungspflicht kennen, kommen die verschiedenen Organisationen, welche den öffentlichen Raum – oft auch gleichzeitig – benutzen, auch ohne die ordnende Staatsgewalt aneinander vorbei.

Absurd wird die Argumentation, wenn gesagt wird, die Beschränkung auf 6 Tage pro Monat gelte nicht absolut. Auch kurzfristig könne man noch eine Sammelerlaubnis bekommen, falls ein Platz noch nicht belegt sei. Wie soll das funktionieren? Richtet die St.Galler Gewerbepolizei nun einen SMS-Dienst für ihre Bewilligungen ein? Es ist zu hoffen, dass der Stadtrat davon abgehalten wird, uns mit weiteren «freiheitlichen Regelungen» das SammlerInnenleben schwer zu machen.