Von der Schwierigkeit, die Armeewaffe loszuwerden

(ac) Theoretisch besteht in der Schweiz die Möglichkeit, den Militärdienst ohne Waffe zu leisten. Doch wer seine Ordonnanzwaffe loswerden will, dem werden alle möglichen Steine in den Weg gelegt.

Diese Erfahrung machte auch der angehende Regisseur Michael Werder. So wurde von ihm ein Strafregisterauszug verlangt – offenbar, weil Vorstrafen den Gewissenskonflikt, der für die Bewilligung des waffenlosen Dienstes geltend gemacht werden muss, unglaubwürdig machen würden. Soll heissen: Vorbestrafte Leute haben geringere Chancen, ihre Waffe loszuwerden. Für den waffenlosen Dienst kommen nur besonders gewissenhafte Wehrpflichtige in Frage. Eine absurde Abkehr vom gesunden Menschenverstand…

Im Rahmen seiner Ausbildung an der Hochschule für Gestaltung in Zürich dreht Michael Werder nun einen Film über die Schwierigkeit, die Armeewaffe loszuwerden. Dafür sucht er Menschen, die selbst ein Gesuch für waffenlosen Dienst gestellt haben und über ihre Erfahrungen berichten möchten. Interessierte melden sich am besten bei der GSoA (gsoa@gsoa.ch oder 044 273 01 00).

, ,