Armeewaffen – weg damit, aber subito!

Unter dem Titel «Armeewaffen – weg damit!» hat die GSoA alle aktiven und ehemaligen Armeeangehörigen dazu aufgerufen, in gemeinsamen Abgabe-Aktionen ihre Waffen ins Zeughaus zu bringen.

Das Verteidigungsdepartement weigert sich bis heute standhaft, mit der sicherheitspolitisch unsinnigen Tradition, den Soldaten die Waffe mit nach Hause zu geben, zu brechen. Mit der Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt», welche von der GSoA massgeblich mitgetragen wird, soll genau dies erreicht werden: Die Initiative fordert, neben anderen Verschärfungen des Waffengesetzes, auch die Verbannung der Armeewaffen ins Zeughaus.

Weg damit- und zwar jetzt!

Doch bis die Initiative zur Abstimmung kommt und umgesetzt werden kann, werden noch Jahre vergehen. Während sich in Genf die Kantonsregierung über die nationale Gesetzgebung hinweggesetzt hat und nun dort jeder Armeeangehörige seine Waffe freiwillig im Zeughaus deponieren kann, verhalten sich andere Kantone zurückhaltender.

Um den politischen Druck zu erhöhen, hat die GSoA unter dem Titel «Armeewaffen – weg damit!» einen Aufruf zur Waffenabgabe lanciert. In kollektiven Waffenabgabe-Aktionen will die GSoA zusammen mit aktiven und ehemaligen Armeeangehörigen die Armeewaffen ins Zeughaus bringen. Der Aufruf wurde in der Öffentlichkeit gut aufgenommen – der Wunsch, die Armeewaffe abzugeben, ist weit verbreitet: Über siebzig Männer haben sich bereits auf den Aufruf gemeldet.

Ziviler Ungehorsam – legitim?

Wer heute seine Armeewaffe im Zeughaus hinterlegt, handelt – ausser im Fall Genf – gegen die Verordnung über die persönliche Ausrüstung (VPAA). Laut der VPAA müssen die Angehörigen der Armee ihre Ausrüstungsgegenstände – und damit auch die Armeewaffe – an ihrem Wohnsitz aufbewahren. Die Waffenabgabe-Aktion steht also nicht in Einklang mit den Vorschriften, ist aber alleweil legitim und höchst demokratisch. Da durch den Zwang, die Armeewaffe zu Hause aufzubewahren, die persönliche Freiheit der Angehörigen der Armee eingeschränkt wird, rechtfertigt sich aus Sicht der GSoA eine Aktion des zivilen Ungehorsams. Denn nicht jedes geschriebene Recht ist automatisch gerechtes Recht. Willy Spieler, ehemaliger SP-Kantonsrat und Redaktor der sozialistischen Zeitschrift «Neue Wege», legitimierte zivilen Ungehorsam folgendermassen: «Wer behauptet, jede Rechtsverletzung widerspreche dem Rechtsstaat, der verwechselt den Rechtsstaat mit dem Polizeistaat, in dem die Behörden immer, die Rechtsuntertanen nie recht bekommen. Anders als der Polizeistaat beruht der Rechtsstaat jedoch auf dem steten Kampf der Bürgerinnen und Bürger um ihr Recht, einem Kampf, der auch den zivilen Ungehorsam einschliesst.» Schon oft in der Geschichte der Schweiz musste ziviler Ungehorsam den Weg für eine solidarischere und menschlichere Gesellschaft ebnen.

Wer sich an der Waffenabgabe-Aktion der GSoA beteiligen möchte, kann sich hier für die Aktion eintragen oder direkt eine Mail an waffenabgabe@gsoa.ch schicken.

 

 

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