Berner Kundgebungsreglement

GSoA führt Beschwerde gegen ein absurd restriktives Kundgebungsreglement

Der Berner Stadtrat (Legislative) hat am 15. Mai 2008 mit 40 zu 36 Stimmen entschieden, dass Kundgebungen in der Stadt Bern in der Regel nur noch als Platzkundgebungen durchgeführt werden können.Mehrere Organisationen, darunter auch die GSoA, führen nun Gemeindebeschwerde gegen den Entscheid des Stadtberner Parlaments. Das neue Reglement verstösst aus Sicht der GSoA gegen das verfassungsmässige Demonstrationsrecht, welches unter anderem durch die Berner Kantonsverfassung garantiert ist.

Die GSoA bezweifelt, dass mit dem neuen Reglement in Zukunft noch gesamtschweizerische Mobilisationen wie im Februar und März 2003 gegen den Krieg durchgeführt werden können. Besammlungsort für die beiden von der GSoA organisierten Demonstrationen war jeweils die Berner Schützenmatte, der Umzug führte via Innenstadt auf den Bundesplatz. Mit dem neuen Berner Kundgebungsreglement wären Mobilisierungen dieser Art nur noch in Ausnahmefällen möglich. Der Entscheid, ob die Demonstration als Platzkundgebung oder mit Umzug bewilligt wird, würde stark von der Sympathie für das politische Anliegen abhängen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Behörden von der Ausnahmebewilligung restriktiv Gebrauch machen werden, um die Schaffung eines Präzedenzfalls zu verhindern. Die GSoA befürchtet zudem, dass der jährlich stattfindende Berner Ostermarsch vom Eichholz auf den Münsterplatz Opfer des neuen Kundgebungsreglements werden könnte. Denn: Ein Ostermarsch ohne Marsch ist kein Ostermarsch mehr.