Nach der Stadt St. Gallen nun auch die Securitrans

Immer wieder muss die GSoA für das grundlegendste aller direkt-demokratischen Rechte kämpfen: Das Recht im öffentlichen Raum Unterschriften zu sammeln. Der jüngste Fall spielte sich in der Bundeshauptstadt Bern ab.

Die Stadt St. Gallen kann’s nicht lassen: Nach dem Entscheid des kantonalen Sicherheits- und Justizdepartements, das den GSoA-Rekurs gegen die schikanöse Bewilligungspflicht für Unterschriftensammlungen vollumfänglich gutgeheissen hat, gibt nun auch das St. Galler Verwaltungsgericht der GSoA Recht. Die Stadt St. Gallen ist aber auch mit dem Entscheid des kantonalen Gerichts nicht einverstanden und zieht den Fall nun ans Bundesgericht weiter. Die GSoA sieht auch dem Entscheid der höchsten Instanz gelassen entgegen.

Auch in Bern musste die GSoA für ihr Recht kämpfen: Seit dem 1. Oktober 2008 ist in der Stadt Bern das neue Bahnhofreglement in Kraft ,welches die Nutzung des städtischen Teils des Berner Bahnhofs regelt. Das Reglement ist in weiten Teilen eine Kopie der Bahnhofordnung, welche für den «privaten» Teil des Berner Bahnhofs gilt. Allerdings existiert ein gewichtiger Unterschied: Das Bahnhofreglement gestattet das Sammeln von Unterschriften im städtischen Teil des Bahnhofs explizit. Soweit die Theorie.

Securitrans und Polizei kennen Reglement nicht

Als am 30.Oktober 2008 vier AktivistInnen der GSoA-Regionalgruppe Bern im städtischen Teil des Bahnhofs Unterschriften sammelten, wurden sie von Mitarbeitern der Securitrans AG (welche von der Stadt Bern mit der Durchsetzung des Bahnhofreglements beauftragt ist) mit der Begründung angehalten, das Sammeln von Unterschriften sei verboten. Obwohl die GSoA-AktivistInnen das Bahnhofreglement mit sich führten und anhand des Reglements die Rechtslage zu klären versuchten, beharrten die Securitrans-Mitarbeitenden auf ihrem Wort. Auch die zu Hilfe gerufenen Polizeibeamten waren offenbar nicht im Bilde, dass das neue Bahnhofreglement das Sammeln von Unterschriften zulässt. Nachdem die Personalien der vier AktivistInnen aufgenommen wurden, forderte die Polizei die AktivistInnen auf, das Unterschriftensammeln zu beenden.

Die Securitrans AG hat mittlerweilen ihren Fehler eingestanden: Sie bedaure die «erfahrene Beeinträchtigung», schreibt sie in ihrer Stellungnahme auf den Beschwerdenbrief der GSoA. Das Sammeln von Unterschriften sei im städtischen Teil bewilligungsfrei möglich. Das Pflichtenheft der Mitarbeitenden sei präzisiert worden, um die «Wiederholung des gleichen Ereignisses» zu verhindern. Auch «Police Bern» gestand ein, dass die Beamten nicht in ihrem Sinne gehandelt hätten. Die Stellungnahme der Stadt Bern steht noch aus.

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Euro08 und Grundrechte: Sicherheitskonzept mit Nachwirkungen

Ein Grossaufgebot von Polizei, Militär und privaten Sicherheitsdiensten; Privatisierung von öffentlichen Räumen; Sondergefängnisse; massiver Datenaustausch und Videoüberwachung… Die Euro 08 war in vielerlei Hinsicht ein «Testspiel» für Grundrechtseinschränkungen.

Der Verein grundrechte.ch hat das «Fussballfest» beobachtet und den Anlass aus Sicht der Grundrechte einer Würdigung unterzogen. Entstanden ist die 24-seitige Broschüre «Euro 08 versus Grundrechte – Testspiel mit Folgen», die kostenlos bestellt werden kann bei:

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Tel.031 312 40 30
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