Die Schweiz ist kein Vorbild

Die EU-Staaten sind zwar in Sachen Kriegsmaterial-Export keine Musterknaben. Doch in wesentlichen Bereichen sind die Ausfuhrbestimmungen strenger als in der Schweiz.

Im Dezember 2008 hat sich der EU-Ministerrat auf eine Common Position, das heisst auf gemeinsame Regeln und Bestimmungen für den Export von Rüstungsgütern geeinigt. Der EU-Ministerrat legt damit einen Mindeststandard für sämtliche Mitgliederstaaten fest. So verlangt der EU-Ministerrat von seinen Mitgliederstaaten, dass keine Rüstungsgüter ausgeführt werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Empfängerstaat die Rüstungsgüter für die Repression gegen die Bevölkerung einsetzt, oder wenn der Empfängerstaat gegen das humanitäre Völkerrecht verstösst. Ausgeschlos – sen sollen Lieferungen auch dann sein, wenn dadurch ein Konflikt verschärft oder verlängert werden könnte.

Im Vergleich mit der Schweizer Kriegsmaterialgesetzgebung sind die Bestimmungen in zwei wesentlichen Punkten strenger:

1. Die Common Position gilt im Gegensatz zum Schweizer Kriegsmaterialgesetz neben eigentlichem Kriegsmaterial auch für besondere militärische Güter (also für sämtliche Güter der Munitions List von Wassenaar). In der Schweiz fällt nur das Kriegsmaterial unter ähnliche Bestimmungen wie in der EU. Die besonderen militärischen Güter wie beispielsweise die Pilatus-Militärflugzeuge unterstehen in der Schweiz dem zahnlosen Güterkontrollgesetz und können praktisch unbeschränkt exportiert werden.

2. Der EU-Ministerrat verlangt ferner sogar, dass die Regeln der Common Position auch für den Export von Dual-Use-Gütern (Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können) Geltung haben, sofern diese nicht rein zivil genutzt werden. In der Schweiz können Dual-Use-Güter praktisch ohne Einschränkung exportiert werden.

Transparenz in der EU

In einem wesentlichen Punkt ist die EU der Schweiz ebenfalls einen Schritt voraus: Sowohl die EU als auch ihre Mitgliedstaaten veröffentlichen jährlich einen ausführlichen Bericht, in dem offen gelegt wird, in welches Land welches Gut exportiert wurde. Die Schweiz hingegen begnügt sich mit der Veröffentlichung einiger weniger Powerpoint-Slides. So ist es in vielen Fällen schwierig zu erfahren, in welches Land die Schweiz welches Rüstungsgut exportiert. Noch im Jahr 2005 lehnte der Bundesrat einen Vorstoss von Nationalrat Jo Lang ab, der mehr Transparenz und einen ausführlichen Jahresbericht über den Schweizer Waffenexport analog zu den anderen europäischen Staaten verlangte.