Nein zum Geschäft mit dem Tod

Was hat uns der Bundesrat nach den vielen Waffenausfuhr-Skandalen der letzten zwei Jahrzehnte immer wieder versprochen. Eine restriktivere Handhabung der Ausfuhrpraxis und die strikte Beachtung wichtiger Kriterien: Keine Exporte in Konfliktgebiete und keine Exporte an Länder, in denen die Menschenrechte grob missachtet werden. Doch die Realität sieht anders aus.

Trotz aller politischen Beteuerungen der Landesregierung der vergangenen Jahre: Die Liste der Waffenexporte in Krisenregionen oder Länder mit schweren Menschenrechtsverletzungen ist lang. Viel zu lang. Nur ein paar wenige Namen zur Erinnerung: Indien, Pakistan, Saudi-Arabien, Israel, Jordanien, Ägypten, Vereinigte Arabische Emirate und Libanon.

Während Jahrzehnten haben wir alles versucht, um das Waffengeschäft einzuschränken. Bisher erfolglos. Denn heute müssen wir eingestehen: Nicht nur der weltweite Waffenhandel hat – wie in Zeiten des Kalten Krieges – massiv zugenommen. Auch Schweizer Waffenausfuhren sind 2008 im Vergleich zum Vorjahr um fast 50 Prozent gestiegen. Ein skandalöses Beispiel: Der Export von Kriegsmaterial nach Pakistan hat innerhalb eines Jahres um das Dreifache zugenommen.

Vollständiges Waffenausfuhrverbot

Für mich ist klar: Ohne vollständiges Waffenausfuhrverbot schaffen wir die längst fällige Korrektur in der Waffenausfuhrpraxis nie. Anders bekommen wir das Geschäft mit dem Tode nicht in den Griff. Natürlich stellt sich mir die Frage nach den wirtschaftlichen Auswirkungen eines Exportverbots. Was bedeutet es für die Arbeitsplätze? Der Bundesrat hat gestützt auf eine Studie im Auftrag des Seco gerechnet. Sein Fazit: Die gesamtwirtschaft – lichen Auswirkungen der Initiative seien «relativ moderat». Überdurchschnittlich stark betroffen seien hingegen die Rüstungsbetriebe in den Kantonen Nidwalden, Zürich, Thurgau, Bern und Luzern.

Diese regionalen Auswirkungen müssen ernst genommen werden. Darum ist für mich entscheidend, dass die Initiative als flankierende Massnahme eine zehnjährige Unterstützungspflicht des Bundes zugunsten der vomVerbot betroffenen Regionen und Beschäftigten vorsieht. Damit sollen die wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen kompensiert werden.

Zivile Produktion

Das Hauptziel muss sein, diese Übergangszeit aktiv zu nutzen, um in den betroffenen Regionen den Prozess der Umstellung von der Rüstungsgüterproduktion auf zivile Produkte zu fördern und zu beschleunigen. Dass dieser Umbau tatsächlich möglich ist, hat die Ruag in den letzten Jahren mit der Verschiebung vom militärischen zum zivilen Geschäft eindrücklich bewiesen.

Selbst der Bundesrat, der die Volksinitiative grundsätzlich ablehnt, muss in seiner Botschaft einräumen, dass das Initiativkomitee in erster Linie verhindern will, dass schweizerische Rüstungsgüter in bewaffneten Konflikten zum Einsatz gelangen und dass dieses Ziel mit den von der Initiative vorgesehenen Mitteln grundsätzlich erreicht werden kann. Und er fügt hinzu: Es ist zudem denkbar, dass eine solche Massnahme die Glaubwürdigkeit der Schweiz in ihrem humanitären Engagement stärken könnte. Packen wir also die Chance!