Berufsarmee? Allgemeine Dienstpflicht? Freiwilligenmiliz?

Die Erfahrungen aus den Diskussionen rund die Aufhebung der Wehrpflicht haben gezeigt: Die Frage «Was, wenn nicht die allgemeine Wehrpflicht?» brennt unter den Nägeln. Zeit für einige Klarstellungen.

Eine Entwarnung vorweg: Eine Berufsarmee ist auch mit dem Wegfall der allgemeinen Wehrpflicht nicht möglich. Auch nach Annahme unserer Initiative wird in Artikel 58 der Schweizer Bundesverfassung festgeschrieben sein, dass die Schweizer Armee nach dem Milizprinzip organisiert ist. Dies schliesst die Schaffung einer Berufsarmee grundsätzlich aus. Für die Einführung einer Berufsarmee müsste eine zusätzliche Verfassungsänderung vorgenommen werden. Der Weg über eine entsprechende Volksabstimmung wäre unumgänglich. Angesichts der heutigen politischen und gesellschaftlichen Situation ist der Erfolg eines solchen Anliegens jedoch undenkbar.

Das plausibelste Szenario nach der Annahme der Initiative ist eine Freiwilligenmiliz. Auch wenn für uns als GSoA die Armeeabschaffung das langfristige Ziel bleibt, würden wir eine Freiwilligenmiliz gegenüber dem heutigen System vorziehen: Der Staat könnte junge Männer nicht mehr einfach aus ihrem Zivilleben reissen und sie dazu zwingen, das Kriegshandwerk zu erlernen. Zudem wäre eine Freiwilligenmiliz deutlich kleiner als unser gegenwärtiges vollkommen überdimensioniertes Massenheer. Dadurch würden wertvolle personelle wie auch finanzielle Ressourcen frei, die beispielsweise für zivile Friedensförderung dringend benötigt werden.

Allgemeine Dienstpflicht widerspricht Menschenrechten

Ein weiterer Diskussionspunkt rund um die Wehrpflichtinitiative ist die Zukunft des Zivildienstes. Der Zivildienst wurde in den neunziger Jahren als ziviler Ersatzdienst zum Wehrdienst in der Bundesverfassung festgeschrieben. Mit dem Wegfallen der Wehrpflicht würde auch die Ersatzdienstpflicht wegfallen. Eine deutliche Mehrheit hat sich deshalb an der Vollversammlung der GSoA in Solothurn dafür ausgesprochen, eine Klausel in den Initiativtext aufzunehmen, um den Zivildienst als freiwilligen Dienst fortzuführen.

Wieso nicht eine allgemeine Zivildienstpflicht einführen? Das Konzept, dass alle jungen Leute verpflichtet werden sollten, während einer gewis sen Zeit ihres Lebens einen Dienst an der Gesell schaft zu leisten, übt auf viele Menschen einen grossen Reiz aus. Eine solche allgemeine Dienstpflicht widerspricht jedoch dem Völkerrecht, insbesondere der Europäischen Menschen rechtskonvention, die jegliche Zwangsarbeit verbietet, aber auch der ILO-Konvention und dem Uno-Pakt II über bürgerliche und politischeRechte. Nicht zu vergessen, dass sich ein solcher Dienst auch negativ auf das Lohniveau gewisser Branchen und die Arbeitsqualität des Zivildienstes auswirken könnte. Wir sind deshalb zum Schluss gekommen, dass die Aufhebung der Wehrpflicht mit der Beibehaltung eines freiwilligen Zivildienstes der gangbarste Weg ist, die unhaltbaren Zustände von heute zu beenden.