Schweizer Umgang mit der modernen Reisläuferei

Das Söldnerwesen hat in der Schweiz Tradition. Schon im 16. Jahrhundert versuchte der Reformator Huldrych Zwingli ein Verbot der Reisläuferei durchzusetzen. Heute existiert zwar ein Söldnereiverbot, doch eine einheitliche Regelung im Umgang mit Privatarmeen fehlt weiterhin.

Im vergangenen Sommer machte die Privatarmee Aegis Defence Services (siehe Kasten nebenan) durch ihren Umzug nach Basel auf sich aufmerksam. Breite Kreise von der GSoA bis zur FDP zeigten sich empört darüber, dass eine der grössten Söldnerfirmen der Welt ihren Holdingsitz in die neutrale Schweiz verlegt. Etwas kleinlauter kam die Erkenntnis, dass weder der Bund noch der Kanton Basel über eine klare rechtliche Handhabe verfügen, um die Gründung der Schweizer Aegis-Holding zu verhindern. Tatsächlich: Zwar kennt die Schweiz ein Söldnereiverbot. Es ist im Militärstrafgesetz festgeschrieben und besagt, dass sich SchweizerInnen, die fremden Militärdienst leisten, sowie Personen, welche SchweizerInnen für fremden Militärdienst anwerben oder der Anwerbung Vorschub leisten, strafbar machen. Die Frage ob die Niederlassung einer Holding unter das Söldnereiverbot fällt, könnte noch zu einigen Diskussionen Anlass geben. Aegis ist jedoch kaum hierher gezogen, um Schweizer Söldner anzuwerben. Es geht vielmehr darum, den strengeren Regulierungen in Grossbritannien aus dem Wege zu gehen, Steuervorteile zu nutzen und den guten Ruf der neutralen Schweiz auszunutzen.

Uneinheitliche Regelungen in der Schweiz
Als Reaktion auf Postulate von Philipp Stähelin (CVP) und Ursula Wyss (SP) beauftragte der Bundesrat 2005 das Bundesamt für Justiz mit dem Erstellen eines Berichts zum Thema Zulassungssystem für Sicherheitsfirmen. Darin kommt das Bundesamt für Justiz (unter anderem aufgrund einer Umfrage bei den Sicherheitsfirmen selber) zum Schluss, dass eine einheitliche Regelung nicht notwendig sei, da in der Schweiz kaum Sicherheitsfirmen ansässig seien, die in Konfliktgebieten tätig sind. Dabei blieb es bisher. Zwar existiert in der Romandie ein Konkordat mit grundsätzlichen Regeln und in der Deutschschweiz ist ein solches in Arbeit, doch eine einheitliche, verbindliche Regelung fehlt bisher.

Umdenken nach dem Fall Aegis?
Nach Bekanntwerden des Falles Aegis Defence Services kündete der Bundesrat eine nationale Regelung an. Der Ständerat unterstützte dieses Vorhaben, indem er eine entsprechenden Kommissionsmotion überwies. Allerdings lässt sich schon erahnen, in welche Richtung ein solches Zulassungssystem gehen wird: PolitikerInnen und ExpertInnen reden von einem Gesetz, das analog zum Kriegsmaterialgesetz eine vorgängige Registrierungspflicht für Sicherheitsfirmen verlangt sowie Einzelbewilligungen für gewisse Mandate im Ausland. Zu befürchten ist, dass eine solche Regelung einerseits zu lasch wäre – siehe Kriegsmaterialgesetz – und andererseits, dass damit falsche Anreize gesetzt würden. Denn Firmen, welche die Schweizer Bedingungen erfüllen würden, könnten sich fortan erst recht mit dem Fähnchen der «Qualité Suisse» schmücken.