Kein Aus für Aegis

Der Bundesrat hat seine Botschaft zum Gesetz mit dem verheissungsvollen Titel «Verbot von Privatarmeen» vorgestellt. Das Resultat ist ernüchternd, die Vernehmlassungsantwort der GSoA ist noch genau so aktuell wie nach dem ersten Entwurf des Bundesrates.

«Mächtige Söldnerflotte soll Piraten abschrecken», «Glencore-Präsident plant Kriegsflotte gegen Piraten», solche Meldungen erregten Mitte Januar Aufsehen. Da wollen private Multis eigene Söldnerarmeen aufbauen, um ihre Schiffe zu schützen. In einer späteren Phase wären es dann Plantagen, Goldminen, Kupferhütten, Häfen. Einer der beiden Köpfe des aktuellen Vorhabens ist der Glencore-Verwaltungsratspräsident Simon Murray. Der 72jährige hatte als Fremdenlegionär in den frühen 60er-Jahren für das französische Kolonialregime gegen die algerische Befreiungsbewegung gekämpft.

Ernüchternde Antworten
Dass Multis nicht nur Minister und Abgeordnete kaufen und Richter und Beamte bestechen, sondern sogar eine eigene Söldnerarmee unterhalten, ist für jede/n DemokratIn eine Horror-Vorstellung. So war es beruhigend, einige Tage später, eine bundesrätliche Medienmitteilung mit folgendem Titel lesen zu können: «Söldnerfirmen in der Schweiz verbieten».

Aber bereits das, was im Pressecommuniqué unterhalb des verheissungsvollen Titels steht, widerspricht diesem. Der erste bundesrätliche Zwischentitel lautet: «Keine Teilnahme an Feindseligkeiten». Wie soll jemand, den es gar nicht mehr gibt, an der Teilnahme an irgendetwas gehindert werden? Der erste Satz gibt dann eine höchst ernüchternde Antwort auf diese Frage: «Das neue Gesetz verbietet in der Schweiz ansässigen Sicherheitsunternehmen, unmittelbar an Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts im Ausland teilzunehmen.» Dieser Satz heisst im Klartext: Das neue Gesetz lässt es zu, dass «Sicherheitsunternehmen» a) im «Rahmen eines bewaffneten Konflikts im Ausland» agieren und b) mittelbar daran teilnehmen dürfen.

Nehmen wir an, «Angestellte» eines «Sicherheitsunternehmens» bewachen ein militärisches oder ziviles Objekt in Afghanistan. Nun wird dieses von den Taliban angegriffen. Die Bewachungs-«Angestellten» schiessen zurück. Ist das keine «unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten»?

Leichte Menschenrechtsverletzungen ok?
Weiter heisst es in der Medienmitteilung: «Die Sicherheitsunternehmen dürfen auch keine Tätigkeiten ausüben, die schwere Menschenrechtsverletzungen begünstigen. Untersagt ist beispielsweise der Betrieb eines Gefängnisses in einem Staat, in dem bekanntermassen gefoltert wird.» «Leichte» Menschenrechtsverletzungen dürfen also begünstigt werden? Eine Söldnerfirma darf in einem Folterstaat kein Gefängnis betreiben, aber die anderen Tätigkeiten sollen ihr in einem solchen Staat erlaubt sein? Wie will die Schweiz die «Tätigkeiten» der Söldner und ihrer Firmen kontrollieren und überprüfen?

Schlupfloch für Aegis
Die bundesrätlichen Bestimmungen sind derart vage, dass es beispielsweise für die Basler Aegis Group überhaupt nicht das Aus in der Schweiz bedeuten muss. Sie wird beteuern, dass sie in Kriegsgebieten nicht «unmittelbar an Feindseligkeiten» teilnehmen oder «keine Tätigkeiten ausüben» wird, die «schwere Menschenrechtsverletzungen begünstigen». Und den für Schweizer Söldnerunternehmen obligatorische «International Code of Conduct für Private Security Services Providers» kann Aegis sowieso problemlos unterzeichnen, weil er ja von den Söldnerfirmen selber stammt. Vergessen wir nicht, warum Aegis nach Basel gekommen ist. Nicht wegen den Steuern, sondern wegen den drei schweizerischen «Brands» Neutralität, humanitäre Tradition und Depositarstaat der Genfer Abkommen.

Rassismus
In seinem ersten Interview als neuer Glencore-Chef wetterte Simon Murray im «Sunday Telegraph» gegen Afrikaner, welche sich «auf betrügerische Art und Weise» Asyl erschleichen und «die wir dann nicht mehr loswerden». Das sagte ein ehemaliger Kolonialkrieger, der auf afrikanischem Boden gegen Afrikaner gekämpft hat und der sich heute an afrikanischen Rohstoffen bereichert, die von schlecht bezahlten Afrikanern aus dem afrikanischen Boden geholt werden.

Der Rassismus ist ein Charaktermerkmal der Söldnerfirmen. Das hat auch damit zu tun, dass ihre Ursprünge im südafrikanischen Apartheidregime liegen. Auch deshalb sind sie zu verbieten.

Jo Lang hat 2010 die Motion «Verbot von Privatarmeen» eingereicht. Sie wurde später von beiden Kammern überwiesen.