Verbesserte Waffenregistrierung

Heute befindet sich noch immer mehr als eine Million unregistrierter Feuerwaffen in Schweizer Haushalten. Jetzt hat der Bundesrat eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt, die Abhilfe verspricht.

Das «Bundesgesetz über die Verbesserung beim Informationsaustausch im Umgang mit Waffen» beinhaltet im Wesentlichen drei Punkte:
Wenn ein Gericht den Verdacht hat, dass eine Person in einem hängigen Strafverfahren sich oder andere mit einer Schusswaffe gefährden könnte, muss es die Armee informieren. Diese kann dann aber selbständig entscheiden, ob sie der betreffenden Person die Waffe entziehen will oder nicht.
Der zweite Punkt betrifft die Registrierung von Waffen. Bisher führte jeder Kanton sein eigenes Waffenregister. Zusätzlich existiert noch ein Waffenregister des Bundes. Eine Möglichkeit für die Behörden eine Suchanfrage in allen Registern gleichzeitig zu starten, gab es nicht. Neu soll mit einer einzigen Anfrage in allen Registern gleichzeitig gesucht werden können. Wenn eine waffenbesitzende Person in einen anderen Kanton zieht, hat die zuständige Polizei fortan also sofort Zugriff auf die Daten des vorherigen Wohnortes.
Zudem sollen, als dritter Punkt der Gesetzesvorlage, alle bisher nicht registrierten Feuerwaffen nachregistriert werden. Dies betrifft Waffen, die vor 2008 (vor der Schengener Anpassung des Waffenrechts) gekauft und nie registriert wurden, sowie Armeewaffen, die nach der Dienstzeit zu Privateigentum wurden. Wer seine Waffe nicht innerhalb eines Jahres meldet, muss eine Busse zahlen.
Das Gesetz erleichtert also den wichtigen Austausch zwischen verschiedenen Behörden und verbessert die Informationslage über WaffenbesitzerInnen. Das ist sinnvoll und dringend nötig. Ein zentrales Waffenregister forderte die GSoA schon 2011 mit der Initiative «Schutz vor Waffengewalt».

 

Besserer Schutz vor Waffengewalt?
Nur, reichen diese Verbesserungen? Der wesentlichsten Forderung der Initiative sind wir damit nicht näher gekommen. Noch immer wird allen Armeeangehörigen die Waffe zur Aufbewahrung nach Hause gegeben und sie wird bei keiner zivilen Behörde registriert. Dabei handelt es sich um etwa 200’000 Waffen.
Die Nachregistrierung von über einer Million Waffen in Privatbesitz ist den Kantonen überlassen. Es wird sich zeigen, wie gross die Anstrengungen der Kantone sein werden, diese Nachregistrierungen voranzutreiben.
Der nächste Schritt nach der Registrierung muss die Abgabe der Waffen sein. Sinnvoll wäre eine gross angelegte Kampagne des Bundes, die alle WaffenbesitzerInnen zur Abgabe ihrer Waffe auffordert. Nur so können wir tragische Gewalttaten verhindern und Menschenleben retten.

Die GSoA wird sich an der Vernehmlassung zum Gesetzesvorschlag beteiligen. Die Antwort werden wir auf unserer Website veröffentlichen.

 

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