Beschluss der GSoA-VV vom 21. November 1999:

Aufgrund des vorliegenden Entwurfes des Militärgesetzes beschliesst die GSoA:

Die GSoA leitet die notwendigen Vorbereitungsarbeiten ein, um nach der Verabschiedung des Militärgesetzes im Parlament über ein Referendum entscheiden zu können.

* Sie sucht aktiv nach UnterstützerInnen für ein friedenspolitisches Referendum gegen die Revision des Militärgesetzes.

* Sie leistet inhaltliche und organisatorische Vorarbeiten für ein friedenspolitisches Referendum.

* Sie sieht eine ausserordentliche Vollversammlung nach dem Parlamentsbeschluss vor, die definitiv über die Lancierung eines Referendums entscheidet. Entscheidungsgrundlage sind dabei die in der friedenspolitischen Plattform aufgeführten Minimalbedingungen und eine realistische Einschätzung der Chancen, den friedenspolitischen Argumenten Gehör verschaffen zu können.

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