Bürgerlicher Zickzackkurs

Das Ja der Linken zu den Blauhelmen im Jahre 1994 war nicht vorbehaltlos zustande gekommen. Die Unterstützung des Vorhabens wurde von folgenden Bedingungen abhängig gemacht: Der Uno und der Osze dürften Soldaten aus-schliesslich für friedenserhaltende Aktionen zur Verfügung gestellt werden und von der Waffe dürfte nur im Fall der Selbstverteidigung Gebrauch gemacht werden.

Im Jahr 1999 wurden nach Beginn des Vernehmlassungsverfahrens bezüglich einer Teilrevision des Militärgesetzes die Positionen bezogen: Ein Teil der Linken, welcher sich in der Plattform «für eine solidarische Friedenspolitik» vereinigte, wollte dem Bundesrat keinen Blankoscheck ausstellen. Eine Zusammenarbeit mit Militärbündnissen wie der Nato war inakzeptabel. Die Auns, welche sich jeder konstruktiven Diskussion verschliesst, kündigte sofort die Ergreifung eines Referendums gegen jedes Vorhaben an, welches in ihren Augen dem Prinzip der bewaffneten Neutralität zuwiderläuft. CVP und FDP sprachen sich für eine möglichst rasche Bereitstellung bewaffneter Soldaten für Auslandeinsätze aus. Die Fronten verhärteten sich nach der Veröffentlichung der Botschaft des Bundesrates. Die Linke teilte sich auf in BefürworterInnen eines Nichteintretens (zivile Konfliktbewältigung statt Neomilitarismus) und AnhängerInnen einer kritischen Unterstützung (unter der Bedingung, dass das Vorhaben sich an das Blauhelm Modell von 1994 anlehnt). Als die GSoA namens einer aktiven

Friedenspolitik die Vorbereitung eines Referendums ankündigte, entgegneten die Freisinnigen, dass sie sich gegen jede Extremposition zur Wehr setzen und der Vorlage bei einer Referendumsabstimmung gemeinsam mit den anderen Bürgerlichen und Teilen der Sozialdemokratie zum Erfolg verhelfen wollten.

Davon ausgehend, dass keine Bundesratspartei, mit Ausnahme der Stahlhelmfraktion der SVP, diese Vorlage scheitern lassen wollte, nahm die SP Kontakt mit VertreterInnen von FDP und CVP auf. Sie konnten sich auf drei Punkte einigen:

  • Der Einsatz bewaffneter Schweizer Soldaten im Ausland kann nur aufgrund eines Uno- oder Osze-Mandats befohlen werden. Es bedarf also des Auftrags durch die Staatengemeinschaft und in keinem Fall lediglich der Zustimmung der betroffenen Staaten. Weder die Uno noch die Osze dürfen übergangen werden, der Kosovokrieg sollte diesbezüglich eine Lehre sein.
  • Der Einsatz der Armee muss auf friedenserhaltende Massnahmen beschränkt werden und darf nicht darauf ausgerichtet sein, Frieden mit Hilfe militärischer Mittel zu erzwingen.
  • Die Bewaffnung muss auf die Bedürfnisse der Verteidigung von Mensch und Material beschränkt und darf nicht durch die Mission an sich definiert werden.

Am 25. Januar hat die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats, entgegen aller Erwartung und ohne Gegenwehr der VertreterInnen von FDP und CVP, die drei von SP und Grünen unterstützten Vorschläge abgelehnt. Während die GSoA ihre Referendumsgelüste im Falle der Akzeptanz der Vorschläge gezügelt hätte, zeigt das Verhalten von FDP und CVP schlechten politischen Stil. Wenn sie die Vorlage wirklich gutheissen, so ist es an ihnen, die Referendums-Drohungen zu entschärfen und sich in der Debatte im Nationalrat während der Frühlingssession entsprechend zu verhalten. Sonst erfährt bestimmt das linke Referendum Zulauf.

 

Den Text haben wir dem Pressedienst der SPS entnommen und leicht gekürzt.

 

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