Wie geht es weiter?

Szenario 1:

Wenn das Parlament die drei zentralen friedenspolitischen Forderungen zur konkreten Vorlage (erstens: Beteiligung nur im Rahmen einer Uno/Osze-Mandates; zweitens: Beschränkung auf friedenserhaltende Operationen; drittens: Bewaffnung zum Selbstschutz) erfüllt, wird ein Referendum unwahrscheinlicher. Die GSoA würde die Vorlage zwar auch mit den Änderungen nicht unterstützen – die grundsätzliche Kritik bleibt. Weil aber dann das revidierte Militärgesetz im Wesentlichen das erlauben würde, was aufgrund des aktuellen Militärgesetzes bereits möglich ist, macht ein Referendum wenig Sinn.

Szenario 2:

Verzichtet das Parlament darauf, die Korrekturen vorzunehmen, ist ein friedenspolitisches Referendum sehr wahrscheinlich. Die Vorlage käme dann einem Blankocheck für militärische Auslandeinsätze gleich – und dies können wir nicht akzeptieren. Wenn der Zeitplan der parlamentarischen Beratung eingehalten wird, würde am 4. Juli (allenfalls auch am 11. Juli) die Referendumsfrist beginnen. Bis am 12. Oktober (bzw. 19. Oktober) müssten 50’000 beglaubigte Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden.

GSoA-VV am 25. Juni 2000 entscheidet

Gemäss dem Beschluss der Vollversammlung vom November 1999 laufen in der GSoA derzeit die Vorbereitungen für eine allfällige Unterschriftensammlung. Der definitive Beschluss über die Lancierung eines friedenspolitischen Referendums wird nach der parlamentarischen Beratung an einer ausserordentlichen GSoA-Vollversammlung fallen. Diese findet voraussichtlich am Sonntag, 25. Juni 2000 statt (hängt vom Termin der parlamentarischen Beratung ab). Bitte merkt euch dieses Datum schon mal vor.

, ,