SiK/CPS-06-08 Verordnung über den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland (Konsultation gemäss Art. 151 ParlG) Antrag Josef Lang Der erläuternde Bericht und der Verordnungs-Entwurf seien ablehnend zur Kenntnis zu nehmen. Begründung: Der völkerrechtswidrige Irak-Krieg hat derart katastrophale Folgen, dass die Schweiz am so genannten war on terror unter keinem Titel teilnehmen darf. Die bundesrätlichen Vorhaben und Argumente bewegen sich mindestens teilweise in dessen Logik. Insbesondere ist die Vorstellung, Schweizer Soldaten in den Irak zu schicken, völlig abwegig. Zudem würde eine Truppenentsendung eine nachträgliche Sanktionierung einer schwerwiegenden Verletzung der UNO-Charta bedeuten. Die Einhaltung des Völkerrechts ist viel zu unverbindlich geregelt. Dass Schweizer Truppen ohne ausdrückliches UNO- oder OSZE-Mandat im Ausland eingesetzt werden, muss völlig ausgeschlossen werden. Die Bestimmung, dass das "Einverständnis des Staates, auf dessen Hoheitsgebiet der Einsatz stattfinden soll", ausreicht, unterläuft das Obligatorium eines UNO- oder OSZE-Mandats. Die Tatsache, dass Staaten, die dazu fähig sind, aus eigenem nationalen "Interesse" (Art. 2, Abs. 1) Soldaten in irgendwelche Länder entsenden, verstärkt die Verluderung des internationalen Rechts. 20. Februar 2006