Vorgeschlagene Revision des Zivildienstgesetzes überzeugt nicht

GSoA lehnt alle drei Varianten entschieden ab

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA ist von der vorgeschlagenen Revision des Zivildienstgesetzes enttäuscht. Die GSoA teilt die Ansicht, dass die Situation der Zivildienstleistenden verbessert werden muss. Leider verschlechtern die vorliegenden Reformvorschläge die Situation weiter, statt sie zu verbessern. Keine der drei vorgeschlagenen Varianten ist für uns in dieser Form akzeptabel.

Eine Erhöhung der Zahl der zu leistenden Zivildiensttage bestraft Zivildienstleiste noch mehr als heute (Variante Tatbeweis 1.8). Beim Zulassungsentscheid nur auf das schriftliche Gesuch abzustellen, mag zwar zu Einsparungen bei der Behörde führen, birgt aber die Gefahr, diskriminierend zu sein, da nicht alle Gesuchsteller über die gleichen schriftlichen Fähigkeiten verfügen (Variante Verfahrensvereinfachung).

Die Variante “Tatbeweis 1.5” ist die einzige Variante, welche durch die Abschaffung der Gewissensprüfung scheinbar konkrete Verbesserungen bringt. Da sie aber dem Parlament (ohne Referendumsmöglichkeit) gleichzeitig erlaubt, den Faktor zu erhöhen, ist auch sie für die GSoA nicht akzeptabel. Die Erhöhung des Militärpflichtersatzes ist aus Sicht der GSoA ebenfalls verfehlt. Der Militärpflichtersatz wird wie eine Lenkungsabgabe behandelt – eine Lenkungsabgabe, die es zu erhöhen gelte, um zu verhindern, dass zu viele Dienstpflichtige den blauen Weg beschreiten. Sieht der Bundesrat den Militärpflichtersatz als eine Art Straf- resp. Anreizsystem, so heisst dies im Prinzip nichts anderes, als dass er faktisch von einer Wahlfreiheit zwischen ?blauem Weg? und Militärdienst/Zivildienst ausgeht. Wäre er konsequent, so müsste er zum Schluss kommen, dass die Wehrpflicht heute ausgedient hat.

Die GSoA ist der Ansicht, dass der Zivildienst dem Militärdienst endlich gleichgestellt werden muss. Deshalb gibt es für die GSoA nur eine faire Lösung: Die Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst bei gleich langer Dauer. Es ist an der Zeit, davon abzukommen, Zivildienstleistende zu bestrafen. Im Gegenteil, ihr Wille, sich für die Gesellschaft einzusetzen, muss endlich anerkannt werden. Die hohen Untauglichkeitsquoten (40 Prozent) wirken sich auch negativ auf den Zivildienst aus, da heute nur Taugliche zum Zivildienst zugelassen werden. Die GSoA fordert deshalb die Freiwilligkeit des Zivildienstes sowie Öffnung für Frauen und AusländerInnen.

Es ist heute einfacher, keinen Dienst zu leisten als zum Zivildienst zugelassen zu werden. Die GSoA ist klar der Meinung, dass die Sinnkrise bei der allgemeinen Wehrpflicht nicht auf dem Buckel der Zivildienst-Willigen ausgetragen werden darf.

Die Vernehmlassungsantwort der GSoA findet sich hier.

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