GSoA ührt Beschwerde gegen neues Berner Kundgebungsreglement

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA beteiligt sich an der Gemeindebeschwerde gegen das neue Berner Kundgebungsreglement. Das neue Reglement verstösst gegen das verfassungsmässige Demonstrationsrecht der Berner Kantonsverfassung. Als Basisorganisation, welche in der Vergangenheit immer wieder Grosskundgebungen wie die Antikriegsdemonstrationen von 2003 organisiert hat, wäre die GSoA durch das neue Reglement empfindlich in ihren demokratischen Rechten getroffen.

Am 15. Februar und am 22. März 2003 fanden auf dem Berner Bundesplatz die zwei grossen schweizerischen Demonstrationen mit 40’000 resp. 50’000 TeilnehmerInnen gegen den Krieg im Irak statt. Besammlungsort für die beiden von der GSoA organisierten Demonstrationen war jeweils die Schützenmatte, der Umzug führte via Innenstadt auf den Bundesplatz. Viele TeilnehmerInnen haben sich spontan während des Umzugs der Kundgebung angeschlossen.

Mit dem neuen Berner Kundgebungsreglement wären Mobilisierungen dieser Art nur noch in Ausnahmefällen möglich und würden stark von der Sympathie der Entscheidungsträger für das politische Anliegen abhängen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Behörden von der Ausnahmebewilligung restriktiv Gebrauch machen würden, um die Schaffung eines Präjudizes zu verhindern. Die GSoA als soziale, basisnahe Organisation lebt stark davon, ihre politische Meinung im öffentlichen Raum, nahe bei den Menschen kundtun zu können. Könnte die GSoA künftig nur noch reine Platzkundgebungen durchführen, würde die GSoA empfindlich in der Wahl ihrer politischen Aktionsformen beraubt.

Die GSoA befürchtet zudem, dass der jährlich stattfindende Berner Ostermarsch vom Eichholz auf den Münsterplatz Opfer des neuen Kundgebungsreglement werden könnte. Der auch von kirchlichen Kreisen mitorganisierte Marsch für Frieden und globale Gerechtigkeit steht in der Tradition der Oster- und Friedensmärsche. Wären künftig nur noch Platzkundgebung erlaubt, würde damit nicht bloss ein Demonstrationsumzug verboten, sondern eine tief in unserer Gesellschaft verankerte Form des gewaltfreien Protests verunmöglicht.

Das neue Berner Kundegebungsreglement stellt aus Sicht der GSoA einen massiven Eingriff in das Demonstrationsrecht dar und hindert dadurch die GSoA in nicht akzeptabler Art und Weise an der Ausübung ihrer politischen Rechte. Deshalb hat der Vorstand der GSoA beschlossen, das neue Kundgebungsreglement mit einer Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern anzufechten.

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