Verschärfung des Asylgesetzes: Militärdienstverweigerer…

Schweiz macht sich zur Komplizin von Unrechtsregimes

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA verurteilt den heutigen Entscheid des Bundesrates, Militärdienstverweigerern das Recht auf Asyl explizit abzusprechen. Als Depositarstaat der Genfer Konventionen hat die Schweiz eine Verantwortung gegenüber den mutigen Menschen, welche sich weigern, in sinnlosen Kriegen zu töten und zu sterben.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, Flüchtlingen, die aufgrund ihrer Militärdienstverweigerung politisch verfolgt werden, kein Asyl mehr zu gewähren.

Dieser Entscheid läuft den friedenspolitischen Bemühungen der Schweiz zuwider: Während die offizielle Schweiz Regierungen aufgrund ihrer kriegerischen Tätigkeit kritisiert, soll dieselbe Schweiz Menschen der Folter ausliefern, welche sich an Gewalt und Krieg nicht beteiligen wollen?

Gemäss internationalem Völkerrecht ist ein Soldat sogar dazu verpflichtet, den Dienst zu verweigern, sofern er sich an Menschenrechtsverletzung und Kriegsverbrechen beteiligen müsste. Mit seinem Entscheid ignoriert der Bundesrat diese Tatsache und macht sich so unweigerlich zum Helfershelfer bei Gräueltaten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung widerspricht klar der UNO-Flüchtlingskonvention (Art.F Abs.1)

Die GSoA erklärt sich solidarisch mit allen Soldaten, welche sich weigern sich an Kriegsverbrechen zu beteiligen und aus diesem Grund aus dem Militärdienst desertieren. Sie fordert den Bundesrat auf, seinen Entscheid zu überdenken und die Flüchtlingskonventionen zu achten.

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