Bundesgericht stützt GSoA-Rekurs gegen Sammelbeschränkungen

Mit grosser Genugtuung nimmt die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) den Entscheid des Bundesgerichtes zur Kenntnis, welcher eine Bewilligungspflicht für Unterschriftensammlungen verneint. Damit gibt das Bundesgericht der GSoA im Rechtsstreit mit der Stadt St.Gallen auf ganzer Linie Recht.

Anlass für den Rechtsstreit war die gewerbepolizeiliche Praxis der Stadt St.Gallen. Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden waren nach Ansicht des St.Galler Stadtrates bewilligungspflichtig. Ausserdem sollte eine Gruppierung maximal sechsmal pro Monat Unterschriften sammeln dürfen. Eine klare Beschneidung des verfassungsrechtlich verankerten Initiativrechtes. Gegen diese Praxis hat die GSoA Rekurs eingereicht. Nach dem St.Galler Verwaltungsgericht hat nun auch das Bundesgericht die Meinung der GSoA gestützt, dass Unterschriftensammlungen grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig sind.

Die GSoA ist erfreut darüber, dass das Bundesgericht die demokratischen Grundrechte schützt und den gesunden Menschenverstand walten liess. Der von der Stadt St.Gallen erhobenen Behauptung, es brauche eine Bewilligungspflicht, um die verschiedenen Gruppen im öffentlichen Raum zu koordinieren und so Konflikte zu vermeiden wurde eine klare Absage erteilt. Mit dem Bundesgerichtsurteil wurde ein klares Signal auch an andere Städte ausgesandt, welche die Ausübung demokratischer Rechte aufgrund polizeilicher Paranoia einschränken wollen.

Mit dem bundesgerichtlichen Urteil hat nun ein fast dreijähriger Rechtsstreit ein gutes Ende gefunden. Die GSoA wird die Prozesskostenentschädigung in den Abstimmungskampf für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten einfliessen lassen. Dieser Zustupf ist hochwillkommen, insbesondere weil die Rüstungslobby für den Abstimmungskampf über ein Budget verfügen, welches die Mittel des Bündnisses gegen Kriegsmaterial-Exporte um ein Vielfaches übersteigt.

,