Ein historischer Rückschritt: Die Armee hält Einzug in die Genfer Kantonsverfassung

Im Kanton Genf soll die Armee in der neuen Kantonsverfassung aufgenommen werden. „Kantonale Truppen” sind in 5 aus 26 Kantonsverfassungen erwähnt. Die neue Genfer Kantonsverfassung wär jedoch die erste, die die Armee namentlich für Zwecke im Bereich der zivilen Sicherheit beauftragt. Die GSoA ist entschieden dagegen.

Ausgerechnet der Kanton Genf will als erster Schweizer Kanton die Armee namentlich in die Verfassung aufnehmen. Jener Kanton, in dem am 9. November 1932 dreizehn Antifaschistinnen und Antifaschisten von der Armee erschossen wurden und der auch nicht zuletzt deswegen am 26. November 1989 die Volksinitiative für eine Schweiz ohne Armee angenommen hat. Die GSoA Schweiz unterstützt den Aufruf der Genfer GSsA, den Absatz 2 des Artikels 112 aus dem Verfassungsentwurf zu streichen. Die Bestimmung „Er (der Staatsrat) kann die Unterstützung der Armee anfordern (…) für zivile Zwecke.” wäre ein Primeur und ein Unikum in der Verfassungsgeschichte der Schweizer Kantone.

Die GSoA macht die genfer VerfassungsgeberInnen darauf aufmerksam, dass der Ausschluss der Armee aus der Inneren Sicherheit eine liberale Errungenschaft des modernen Rechtsstaates ist. Der am 16. Mai 2012 vom Bundesrat zum Stellvertretenden Direktor des Bundesamtes für Polizei (fedpol) ernannte Adrian Lobsiger schreibt in seiner Dissertation unter dem Zwischentitel „Entmilitarisierung der Polizeigewalt” folgendes:

„Ein wichtiges Anliegen der bürgerlichen Revolutionen des späten 18. und des 19. Jahrhunderts war die Entmilitarisierung der staatlichen Vollzugsgewalt. Verteidigungsministerien und Generalität sollen sich nur noch um gewaltsame Auseinandersetzungen” mit dem Ausland und im Ausland „kümmern”. Im Inland „sollte sich die staatliche Macht auf die defensiv-reaktive Wahrung der allgemeinen Gefahrenabwehr zurückziehen. Diese Aufgabe sollte der organisationsrechtlich als ‚Polizei’ ausgeschiedene Behörde vorbehalten bleiben, welche eine rein zivile Vollzugsmacht verkörperte.”

Will der Kanton Genf ausgerechnet am 300. Geburtstag von Jean-Jacques Rousseau hinter die Grundsätze der bürgerlichen Revolutionen zurückfallen?

 

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