GSoA fordert Asyl für syrische Deserteure

In einem offenen Brief an alle Nationalrätinnen und Nationalräte fordert die GSoA, dass die Schweiz Wehrdienstverweigerern und Deserteuren der syrischen Armee Asyl gewährt. Ausserdem fordert die GSoA das Parlament auf, den neuen Art. 3 Abs. 3 des Asylgesetzes zu streichen.

In Syrien tobt ein Krieg des Regimes gegen die Aufständischen, die sich für Freiheit und Demokratie einsetzen. Täglich erreichen uns neue Schreckensbotschaften aus Syrien, die auch in der Schweiz unzählige Menschen betroffen machen.

Um ihren Teil zum Frieden beizutragen, fordert die GSoA die Schweiz auf, allen syrischen Deserteuren uneingeschränkt Asyl zu gewähren und dies in Syrien auch aktiv bekannt zu machen.

Die Soldaten der syrischen Streitkräfte müssen eine neue Perspektive haben. Verweigern die Angehörigen der syrischen Streitkräfte zahlreich ihren Dienst, wird das brutale Regime Assads massiv geschwächt und die Demokratiebewegung dementsprechend gestärkt. Doch dies kann nur erreicht werden, wenn den Menschen ein Leben in Würde und Sicherheit in einem anderen Land garantiert ist.

Statt Kriegsdienstverweigerer als „Scheinflüchtlinge” zu diskreditieren, sollte die Schweiz die Soldaten von Unrechtsregimes zur Dienstverweigerung auffordern und ihnen aktiv Asyl anbieten. GSoA Sekretärin Seraina Patzen fordert: „ Parlament und Regierung müssen sich der humanitären Tradition der Schweiz bewusst sein und die friedlichen Perspektiven in der Welt stärken. Deshalb muss Wehrdienstverweigerung ein Asylgrund bleiben”

 

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