Berner Gemeinderat zieht sich aus der Verantwortung

Der Berner Gemeinderat beantragt die Ablehnung der Motion „Keine Rentengelder für die Kriegsmaterialproduktion!” mit der Begründung, dass der Gemeinde- und der Stadtrat aufgrund von bundesrechtlichen Vorgaben keinen Einfluss auf die Anlagepolitik der PVK nehmen können. Zwei juristische Gutachten aus Luzern zeigen, dass diese Auffassung umstritten ist.

Die interfraktionelle Motion „Keine Rentengelder für die Kriegsmaterialproduktion!” fordert, dass die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK) nicht mehr in Unternehmen investieren darf, die mehr als 5% von ihrem Umsatz mit der Produktion von Kriegsmaterial erwirtschaften. Der Gemeinderat unterstützt laut seiner Antwort das Anliegen, geht aber davon aus, dass eine Regelung auf städtischer Ebene dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) widerspricht.

Zu genau dieser Frage liegen in Luzern aber zwei juristische Gutachten vor, welche die Ansicht vertreten, dass es sich beim Ausschluss von Investitionen in Kriegsmaterialproduzenten nicht um anlagetechnische Fragen, sondern um moralisch-ethische Grundsätze handelt und deshalb auf städtischer Ebene zulässig ist. Die GSoA fordert, dass die kommunalen Regierungen ihre Verantwortung tragen und sich für ein Ende der Investitionen in Kriegsmaterialproduzenten einsetzen.

 

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