Vernehmlassungsantwort der GSoA zur dritten Revision des Zivildienstgesetzes (ZDG)

Die GSoA schliesst sich grundlegend der Stellungnahme des schweizerischen Zivildienstverbandes CIVIVA zur dritten Revision des Zivildienstgesetzes an. Die vorliegende Vernehmlassungsantwort der GSoA ergänzt diese.

Zusammenfassung

Die GSoA sieht in der Revision eine verpasste Chance für die Förderung des zivilen Engagements. Es ist zwar begrüssenswert, dass der Tätigkeitsbereich des Zivildienstes erweitert wird, doch zementiert die Revision insgesamt die Ungleichbehandlung des Zivildienstes gegenüber dem Militärdienst. Damit steht die Wehrpflicht dem zivilen Engagement der SchweizerInnen weiterhin in der Quere statt den sinnvollen Dienst an der Gesellschaft zu fördern. Dabei ist im Rahmen der Abstimmung über die Abschaffung der Wehrpflicht vom 22. September 2013 in der öffentlichen Diskussion offensichtlich geworden, dass der Zivildienst seit dessen Einführung im Jahre 1996 für die breite Bevölkerung sowie für Parlamentarier und Parlamentarierinnen aller Parteien zu einem wichtigen Bestandteil unserer Gesellschaft geworden ist. Die Bevölkerung und das Parlament befürworten die wichtigen Leistungen des Zivildienstes. Es ist deshalb an der Zeit, dass gleichberechtigte Voraussetzungen für den Zivildienst geschaffen werden. Folgende Punkte sind dabei besonders zu beachten:

1. Art. 8 Dauer der ordentlichen Zivildienstleistungen
2. Handhabung der Erfüllung der Dienstzeit
3. Fehlender Sozialdienst
4. Ungleichbehandlung von der ersten Stunde an
5. Geschlechterdiskriminierung überwinden
6. Öffnung des Zivildienstes

1) Art. 8 Dauer der ordentlichen Zivildienstleistungen
Die Revision lässt Artikel 8 unangetastet. Der Zivildienst soll weiterhin 1,5-mal so lange dauern wie der Militärdienst. Diese Ungleichbehandlung ist Ausdruck einer geringeren Wertschätzung gegenüber dem Zivildienst im Vergleich zum Militärdienst. Die anderthalbfache Dauer ist als Strafe politisch motiviert und soll junge Menschen davon abhalten, sich zivil für die Gesellschaft zu engagieren. Die GSoA fordert den Bundesrat dazu auf, die Hürden für den Zivildienst abzubauen und dessen Dauer der Länge des Militärdienstes anzupassen und zu senken.

2) Handhabung der Erfüllung der Dienstzeit
Während in der Praxis ein Grossteil der Militärdienstleistenden nicht alle Diensttage absolvieren und altersbedingt entlassen werden, wird bei den Zivildienstleistenden die Erfüllung der gesamten Dienstpflicht akribisch genau überprüft und die Dienstleistung bis auf den letzten Diensttag verlangt. Zivis leisten aufgrund dieser Handhabung faktisch doppelt so lange Dienst wie ein durchschnittlicher Soldat. Die GSoA fordert auch hier, mit gleichen Ellen zu messen.

3) Fehlender Sozialdienst
Aus guten Gründen hat die Armee für ihre Dienstpflichtigen einen Sozialdienst eingerichtet. Wer aufgrund der obligatorischen Dienstpflicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann beim Sozialdienst der Armee finanzielle Unterstützung beantragen. Dies betrifft insbesondere Personen mit familiären Verpflichtungen. Es besteht kein Grund, weshalb den Zivis diese Leistungen vorenthalten werden. Sie erfüllen ebenso die Wehrpflicht und gehören gleichermassen unterstützt. Die GSoA ist der Ansicht, dass ein übergeordneter und von der Armee unabhängiger Sozialdienst geschaffen werden muss, der auf die Bedürfnisse aller Dienstpflichtigen eingeht.

4) Ungleichbehandlung von der ersten Stunde an
Die Organisation der obligatorischen Orientierungstage obliegt der Armee. Armeeangehörige informieren Wehrpflichtige über Armee- und Zivildienst. Diese Praxis hat sich für den Zivildienst als nachteilig herausgestellt. Wehrpflichtige beklagen sich über mangelnde Information und negative Darstellungen über den Zivildienstes. Der Bürger hat das Recht, ausführlich und wertfrei über seine Rechten und Pflichten informiert zu werden. Die Armee verletzt diese Staatsaufgabe oft. Für die GSoA ist deshalb klar, dass es Aufgabe der Zivildienstbehörde sein muss, zukünftig Dienstleistende angemessen über den Zivildienst zu informieren. Mit einer Aufteilung der Kompetenzen zwischen Armee und Zivildienstbehörde liesse sich eine Ungleichbehandlung an den Orientierungstagen vermeiden.

5) Geschlechterdiskriminierung überwinden
Frauen haben heute die Option freiwillig Militärdienst zu leisten, ein freiwilliger Zivildienst blieb ihnen bislang verwehrt. Diese akute Ungleichbehandlung gehört abgeschafft.

6) Öffnung des Zivildienstes
Die Institution Zivildienst fördert Bürgerbeteiligung und den gesellschaftliche Zusammenhalt. Als wertvolles integratives Element soll die Möglichkeit, freiwillig Zivildienst zu leisten nicht nur den Personen mit Schweizer Pass vorenthalten werden, sondern auf die ganze Wohnbevölkerung mit oder ohne Schweizer Pass ausgedehnt werden.

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