Kampfjets

Die GSoA hat sich seit ihrer Gründung gegen den Kauf von überteuerten Luxuskampfjets gewehrt. 1993 wurden innerhalb eines Monats beinahe eine halbe Million Unterschriften gegen neue F/A-18 gesammelt. Der Gripen-Kauf konnte 2014 dank eines erfolgreichen Referendums an der Urne verhindert werden. Doch 2022 hat der Bundesrat trotz der von uns gesammelten und gültig eingereichten Stop F-35 Initiative den Kauf von 36 Luxus-Tarnkappen-Bomber beschlossen, ohne eine weitere Abstimmung zu riskieren. Der Kauf neuer Kampfjets ist sicherheitspolitisch unsinnig, setzt friedenspolitisch ein verheerendes Zeichen und ist Ausdruck einer verfehlten Finanzpolitik. Statt sich der globalen Aufrüstung anzuschliessen, sollte die Schweiz einen grösseren Beitrag für den Frieden leisten und die wahren globalen Bedrohungen und Probleme wie Hunger und Armut oder die drohende Klimakatastrophe ernst nehmen. Gemeinsam verhindern wir die milliardenschwere Aufrüstung der Schweiz!

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Verschleuderung von Steuermilliarden

Der Kauf neuer Kampfjets kostet die Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler acht Milliarden Franken. Dazu kommen jährliche Unterhalts-, Instandhaltungs- und Betriebskosten. Weitere Millionen braucht es für den Umbau von Immobilien und den Kauf neuer Waffen und Technologien. Über die gesamte Betriebsdauer werden die neuen Kampfjets bis zu 24 Milliarden Schweizer Franken kosten. Dieses Geld fehlt anderswo: bei der Bildung, im öffentlichen Verkehr oder bei der AHV. Mit Sparpaketen und Steuererhöhungen muss jene Summe hereingeholt werden, die bei der Armee wegen der neuen Jets aufgestockt wurde.

Die vorhandenen F/A-18 reichen aus

Ein wirksamer Luftschirm ist auch ohne neue Jets gewährleistet: Die Schweizer Luftwaffe ist im internationalen Vergleich auch nach der Ausmusterung der 54 Tiger F-5 sehr gut gerüstet. Zur Erfüllung des Luftpolizei-Auftrags genügen die vorhandenen F/A-18 längst, zumal wir von Freunden umgeben sind. Die F/A-18-Flotte wurde ausserdem erst kürzlich auf den neusten Stand der Technik gebracht.

Luftpolizeidienst gewährleistet

Der Bundesrat hat die Ausweitung des Luftpolizeidiensts von Bürozeiten auf 24 Stunden am Tag ohne neue Kampfjets bereits beschlossen. Unter den Begriff der Luftpolizei fallen hauptsächlich folgende Aufgaben: Luftverkehrspolizei, Überprüfung nicht identifizierter Flugzeuge, sowie Einsätze gegen Terroristen. Auch ohne neue Kampfflugzeuge kann die Luftwaffe alle diese Aufgaben ohne Probleme erfüllen.

Situationen, in denen die Regeln des Flugverkehrs missachtet oder in einem Flugzeug das Funkgerät ausfällt, kommen in der Schweiz etwa einmal pro Monat vor. In diesen Situationen ist eine rasche Intervention der Luftpolizei unerlässlich. Eine ähnliche Aufgabe ist die Überprüfung von nicht identifizierten Flugzeugen, sowie das Eskortieren von ausländischen Staatsmaschinen. Solche Einsätze führt die Luftwaffe mehrmals pro Woche durch.

Im Falle eines Konfliktes zwischen anderen Staaten kommt der Luftpolizei eine besondere Aufgabe zu, da die Schweiz als neutrales Land dafür sorgen müsste, dass keine Kriegspartei die Schweiz für Überflüge braucht.

Beispielsweise während dem Irakkrieg oder dem 2. Weltkrieg hat sich aber gezeigt, dass eine Luftwaffe wenig nützt, wenn der Bundesrat nicht willens ist, das Flugverbot gegen die Kriegsparteien auch tatsächlich durchzusetzen.

12 Jets genügen für die Luftpolizei

Mit dem Rüstungsprogramm 2017 sorgen Bundesrat und Parlament dafür, dass die 30 F/A-18 sicher bis mindestens 2030 voll einsatzfähig sind. Damit verfügt die Schweiz über fast drei Mal so viele Jets, als für den Luftpolizeidienst nötig wären. Um in der Schweiz eine Luftpolizei zu unterhalten, reichen 12 Kampfjets. Der Bundesrat beantwortete eine Interpellation von Roland Fischer, ehemaligem GLP-Nationalrat, folgendermassen: “Um permanent zwei Flugzeuge im Einsatzraum in der Luft zu haben, werden total acht Flugzeuge benötigt: zwei im Einsatz, zwei in der Bereitstellung als Ablösung, zwei weitere in der Retablierung nach dem Einsatz und zwei als technische Reserve, welche bei einer Panne eingesetzt werden könnten.“ Auch versichert der Bundesrat in derselben Interpellationsantwort, dass im Falle eines WEF „zwei Flugzeuge für einen verstärkten Luftpolizeidienst“ genügen. Es bräuchte folglich gemäss der Schweizer Luftwaffe total acht Flugzeuge für einen verstärkten Luftpolizeidienst. Um das Training gewährleisten zu können und über eine strategische Reserve zu verfügen, könnten zusätzlich noch vier Kampfjets eingerechnet werden, womit schlussendlich die maximale Anzahl benötigter Kampfjets für einen verstärkten Luftpolizeidienst bei 12 liegen würde.

Der internationale Vergleich zeigt, dass eine Luftpolizei dieser Grössenordnung vernünftig wäre: In Deutschland sind es vier Flugzeuge, welche für die Sicherheit des Luftverkehrs sorgen. Diese sind an zwei Stützpunkten bereit gestellt und bilden jeweils eine Alarmrotte. Rechnet man noch Wartung und Training hinzu, kommt man auf rund 12 Flugzeuge. Österreich hat momentan insgesamt ein Luftwaffe mit 15 Kampfjets, was auf ähnliche Überlegun- gen zurückgeht. Die Schweiz braucht daher weder 77, noch 30 Kampfjets, sondern nur 12. Jeder zusätzliche Kauf zu den bestehenden 30 F/A-18 ist damit ein unnötiger Luxus.

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