Vernehmlassung Unobeitritt

1. Grundsatz

Der Beitritt der Schweiz zur Uno gehört seit langem zu den Forderungen der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA). Deshalb hat sie sich an der Unterschriftensammlung für die Volksinitiative für einen Uno-Beitritt beteiligt.

2. Begründung

Die Uno ist die einzige supranationale Organisation, in der alle Staaten der Welt an der Bearbeitung der anstehenden Probleme arbeiten können. Sie ist eine inklusive, keine exklusive Organisation – im Gegensatz zu Militärbündnissen. Sie ist also die einzige Organisation, die von ihrer Anlage her keine Interessenpolitik zu machen hat. Sie ist auch die einzige Organisation, die legitimiert ist, verbindliche Regeln für die Staatenwelt zu etablieren. Und damit wäre sie auch legitimiert, diese Regeln durchzusetzen. Aus dieser Überlegung hat die GSoA in ihrer Initiative “Für eine Schweiz ohne Armee” einen Vorbehalt formuliert, der die Teilnahme der Schweiz an bewaffneten Friedensmissionen nicht ausschliesst. (Siehe 4 d))

3. Kritik

Die Uno erfüllt jedoch einige Anforderungen nicht, die sie in ihrer Präambel verkündet: “künfige Geschlechter vor der Geissel des Krieges zu bewahren, …” ist ihr bisher nicht gelungen. Das liegt vor allem daran, dass in der Uno nicht alle Staaten dasselbe Gewicht haben. Arme Länder sind vom materiellen Wohlwollen der reichen abhängig und damit erpressbar, die Uno selber wird unter Druck gesetzt von starken Beitragszahlern wie den USA, die ihre Beiträge von der Erfüllung ihrer Forderungen abhängig machen. Die Dominanz der reichen Länder des Nordens und des Westens im Sicherheitsrat ist selber ein Sicherheitsproblem für die anderen Länder. Uno-Spezialisten wie der Journalist Andreas Zumach sehen leider wenig Chancen für Reformen, die die Uno demokratischer machen würde. Trotz dieser Kritik sieht die GSoA keine Alternative zu einem Beitritt der Schweiz.

4. Anregungen

a) Allgemeines

Der Beitritt der Schweiz zur Uno ist aus der Sicht der GSoA (wie erwähnt) schon aus global-staatspolitischen Gründen wünschenswert. Die Schweiz könnte ihr Engagement in der Uno darüber hinaus dafür nutzen, die Ursachen für Kriege und gewaltsame Konflikte zu bekämpfen. Das bedeutet, dass die Schweiz sich für eine gerechtere Weltwirtschaftsordnung, für eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und einen gerechten Zugang dazu einsetzt. Langfristig liegt ein solches Engagement im Interesse unseres Landes.

b) Mehr als Integration

Die bundesrätliche Politik darf sich nicht mit dem Argument begnügen, ein Beitritt helfe der Schweiz aus ihrer internationalen Isolation heraus. Das Ziel soll sich nicht bereits im Weg der Schweiz in die Uno erschöpfen. Der GSoA geht es nicht einfach darum, dass mit einem Beitritt der Schweiz zur Uno die Identitätskrise der Schweiz überwunden werden soll.

c) Art des Engagements

Die Schweiz soll sich in der Uno für eine solidarische Politik engagieren – und zwar solidarisch mit den BewohnerInnen der armen Länder, nicht unbedingt mit deren (ev. korrupten) Regierungen. Was das im einzelnen heisst, wissen diejenigen Hilfswerke und Nichtregierungsorganisationen, die sich seit Jahren mit Entwicklungszusammenarbeit und Weltwirtschaft beschäftigen. Ihr Rat ist für eine konsistente Politik der Schweiz in der Uno unverzichtbar.

d) Bedingungen für die Beteiligung an Friedensmissionen

Die Strategie, die der Bundesrat im Rahmen der Revision des Militärgesetzes einschlagen will, hält die GSoA für verfehlt. Aus friedenspolitischen Gründen fordern wir den Verzicht der Schweiz auf eine Beteiligung an “friedens”erzwingenden Operationen gemäss Chapter VII der Uno-Charta. Die Tendenz des Sicherheitsrates, Militärbündnisse mit Interventionen in Konflikte zu beauftragen, halten wir für unheilvoll. Die Gefahr, dass mit solchen Interventionen Konflikte verschärft und einer Interessen- bzw. Machtpolitik von Militärbündnissen Tür und Tor geöffnet werden, ist sehr gross. Damit würden wesentliche Prinzipien der Uno (Konfliktprävention, ökonomischer Ausgleich, Schlichtung durch Verhandlungen) in Frage gestellt. Die GSoA regt den Bundesrat an, sein militärisches Engagement in der Uno strikt auf Peace-keeping gemäss Chapter VI zu beschränken.

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