Verbesserung in der Waffenregistrierung

Heute befindet sich noch immer mehr als eine Million unregistrierter Feuerwaffen in Schweizer Haushalten. Jetzt hat der Bundesrat eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt, die Abhilfe verspricht. Das «Bundesgesetz über die Verbesserung beim Informationsaustausch im Umgang mit Waffen». Die GSoA präsentiert ihre Vernehmlassungsantwort.

In der Vorlage geht es im Wesentlichen darum, dass ein Teil der heute nicht-registrierten Waffen nachregistriert wird und dass ein zentrales Waffenregister geschaffen wird. Bisher führte jeder Kanton sein eigenes Waffenregister.  Eine Möglichkeit für die Behörden eine Suchanfrage in allen Registern gleichzeitig zu starten, gab es nicht. Neu soll mit einer einzigen Anfrage in allen Registern gleichzeitig gesucht werden können.

Einigen Forderungen der Initiative “für den Schutz vor Waffengewalt” kommt das neue Gesetz nach. Nur, reichen diese Verbesserungen? Der wesentlichsten Forderung der Initiative sind wir damit nicht näher gekommen. Noch immer wird allen Armeeangehörigen die Waffe zur Aufbewahrung nach Hause gegeben und sie wird bei keiner zivilen Behörde registriert. Dabei handelt es sich um etwa 200’000 Waffen.
Die Nachregistrierung von über einer Million Waffen in Privatbesitz ist den Kantonen überlassen. Es wird sich zeigen, wie gross die Anstrengungen der Kantone sein werden, diese Nachregistrierungen voranzutreiben.

Die Vernehmlassungsantwort der GSoA findest du hier.

 

 

 

 

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