Waffengewalt

Die GSoA setzt sich dafür ein, dass der Zugang zu Schusswaffen in der Schweiz erschwert wird, alle Schusswaffen registriert werden müssen und Armeewaffen konsequent im Zeughaus gelagert werden.

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Jährlich sterben in der Schweiz 300 Menschen durch Schusswaffen. Viele Todesfälle könnten mit einer strengeren Gesetzgebung verhindert werden. Denn weniger verfügbare Waffen führen zu weniger Suiziden und Tötungsdelikten. Jeder Tote ist einer zuviel. 2.3 Millionen Waffen liegen in Schweizer Haushalten, der grösste Teil davon sind privatisierte Armeewaffen. In jedem dritten Haushalt befindet sich also eine Waffe.

Die Waffe im Haushalt hat sogar gemäss VBS keinerlei militärischen Nutzen. Sie schafft aber ein unnötiges Gewalt- und Drohpotential und verursacht viel Leid. Bei vielen Fällen von häuslicher Gewalt wird die Schusswaffe im Haus von Männern als Drohmittel eingesetzt. Schon die latente Drohung mit der Waffe kann Frauen und Kindern das Leben zur Hölle machen, jede Waffe weniger ist ein Gewinn an Sicherheit für den einzelnen Menschen und die ganze Familie. In den bestehenden kantonalen Waffenregistern sind die privatisierten Armeewaffen – also ein Grossteil aller vorhandenen Schusswaffen – nicht registriert.

Nur wer einen Bedarf hat (Jäger, Sportschützinnen, Händler, Sammlerinnen) und die entsprechenden Fähigkeiten mitbringt, darf eine Waffe besitzen. Seit der Abstimmung über die Initiative “Schutz vor Waffengewalt“ wurden einige Massnahmen getroffen, wie die Einziehung der Taschenmunition, die freiwillige Abgabe der Waffe im Zeughaus, die Pflicht einen Waffenerwerbsschein für den Kauf der Armeewaffe nach der Dienstzeit vorzulegen. Doch freiwillig abgegeben wurden nur 600 von 214’000 Armeewaffen und Munition ist in der Schweiz noch immer sehr leicht erhältlich.

Sogar der Bundesrat sagte in seiner Botschaft zur Initiative: „Unbestritten ist, dass mit einer Reduktion der Verfügbarkeit von Feuerwaffen die Gesamtsuizidrate gesenkt werden kann. In Ländern, die in den letzten beiden Jahrzehnten die Verfügbarkeit von Schusswaffen erfolgreich einschränkten (wie z.B. Kanada, Australien, Schottland, England und Wales), ging nicht nur die Zahl der Suizide durch Schusswaffen, sondern die Suizidrate insgesamt zurück. Denn Tatmittel bzw. Suizidmethoden sind erwiesenermassen nicht einfach austauschbar.“ (siehe hier, Seite 155)

Ein gutes Informationsblatt über die zur Verfügbarkeit von Schusswaffen im häuslichen Bereich und den daraus folgenden Konsequenzen hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG erstellt.

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