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GSoA Vollversammlung 2005: Catherine Weber

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Der Begriff der inneren Sicherheit ist irgendwie ein Phantom. Jeder kann damit machen was er will, in den Begriff interpretieren was ihm gerade so passt.
Der Bundesrat und die bürgerliche Parlamentsmehrheit im Bundeshaus haben sich diesen Begriff in den letzten Jahren angeeignet. Sie haben ihn regelrecht missbraucht, um ihre Repressionsvisionen auf der Ebene Polizei, Staatsschutz, Strafrecht auszubauen. Dazu, liebe GSoAtInnen gehört auch das Projekt Schengen und Dublin. Die angeblich wegfallende Grenzkontrolle mit Schengen wir durch, mit Sicherheit willkürlichen Polizeikontrollen im Land kompensiert werden. Sie führt uns - davon bin ich leider überzeugt - sie wird uns an einen Punkt führen, den wir bisher zum Glück nicht gekannt haben, die Ausweistragepflicht. Schon heute werden, zugunsten der Wahrung der inneren Sicherheit, im öffentlich Raum Personen willkürlich kontrolliert von der Polizei: Ausländisch aussehende Menschen aber ebenso vor allem Jugendliche, die nicht ganz proper aussehen. Soviel zur nahen Zukunft.

Ich möchte Euch aber erst einmal in das Jahr 1989 zurückführen, genauer gesagt in die Zeit um den 22. / 26. November 1989.

Für die Jüngeren unter Euch ein möglicherweise nicht sehr präsentes Stück Schweizer Geschichte - ausser natürlich das fulminante Abstimmungsresultat der GSoA Initiative - für die etwas Älteren ist es eine Art Auffrischung des Gedächtnisses.

Zwei Tage vor der legendären Abstimmung über die 1. GSoA Initiative ist der PUK EJPD Bericht erschienen. Dieser Untersuchungsbericht über die Machenschaften der Verwaltung im EJPD - ausgelöst von der damaligen Bundesrätin Elisabeth Kopp (auch für die Kopps ist noch längst nicht alles ausgestanden) wurde in den Räumlichkeiten der Verwaltung ganz gut fündig: Die politische Polizei führte über Jahrzehnte - ohne gesetzliche Grundlage dafür voll und ganz der inneren Sicherheit verpflichtet - über 900'000 Personen und Organisationen Karteikarten, die sog. Fichen und kiloschwere Dossiers.

Die GSoA etwa oder die AktivistInnen gegen den Waffenplatz Neuchlen-Anschwilen wurden noch Tage vor Auffliegen dieses Skandals munter beobachtet und fichiert.

Unter vielem anderem wurde dabei auch öffentlich, dass der militärische Nachrichtendienst heftig mitgeschnüffelt hatte, bzw. dass die auf geheimem Wege erhaltenen Personendaten und Daten über Organisationen rege ausgetauscht worden sind zwischen dem EMD und dem EJPD und den Staatsschutzdiensten der Kantone und grösseren Städte.

Der Skandal war so gross, dass das Parlament kurzerhand auch eine Untersuchungskommission für das EMD beschloss. Dieser Bericht förderte zutage, dass im militärischen Nachrichtendienst rund 8000 Karteikarten und Dossiers bearbeitet wurden über suspekte Personen innerhalb und ausserhalb der militärischen Institutionen, Dienstverweigerer oder Militär- und Waffenplatzgegner. Und es gab eine separate Kartei über sog. kritische Offiziere.

Dabei war es weitgehend den Medien zu verdanken, dass nebenbei noch herauskam, dass und wie auch die Schweiz ins Gladio-Netz eingesponnen war mit einer Geheimarmee und einem geheimen Militärischen Stab - P26 und P27 genannt.

Kommen wir zurück in die Gegenwart. Bundesrat, bürgerliche Parlamentsmehrheit und die Staatsschützer haben natürlich aus dem Fichenskandal ihre Lehren gezogen: Es ist heute alles per Gesetz, Verordnungen und Wiesungen geregelt, also alles legal - vor allem aber: es ist alles computerisiert und technologisiert und es gibt kein Einsichtsrecht mehr. Zu unser aller inneren Sicherheit.

Die Staatsschützer haben sich auch neue Feindbilder geben müssen. Bis Ende der Siebziger Jahre war vor allem der Kommunismus und alles was man diesem Umfeld zuordnete die grösste Staatsbedrohung. Danach kamen die neueren sozialen Bewegungen dazu, denen man - weil nur schwer fassbar - alles zutraute.

Ich habe Euch dazu ein historisches Dokument mitgebracht aus der Zeit des Komitees Schluss mit dem Schnüffelstaat: Über die Einsicht in die Fichen gelang es, die von den Staatsschützern kreierte Akten-Nummerierung, oder besser gesagt Feindbild-Nummerierung zu knacken. Die Liste zeigt recht eindrücklich, wer da alles unter teils ständiger Beobachtung und Abhörung gestanden ist, oftmals über Jahre oder gar Jahrzehnte.

Heute heissen die Feindbilder organisierte Kriminalität, Extremismus, Terrorismus - es sind dies, je nach politischer Opportunität dehnbare und oft auch saisonale Begriffe. Wir wissen aber, dass im Staatsschutz-Computer-System ISIS immer so an die 60'000 Personen und Organisationen registriert sind, von denen man annimmt, sie könnten dereinst in irgend einer Form die innere Sicherheit gefährden. Ein grosser Teil dieser Staatsfeinde - auch das war schon früher so - sind Ausländerinnen und Ausländer, Migrantinnen und Migranten.

Handfester wird es dann, wenn wir selber erleben müssen, dass - im Namen der inneren Sicherheit - friedliche Kundgebungsteilnehmende, Aktivistinnen und Aktivisten registriert werden, Stichworte hiezu: Genua, Landquart, G8 in Genf und Lausanne, Anti-WEF Demo in Bern vom Januar 2005. Aber auch: Fussballfans (längst nicht bloss die ganz toughen Hooligans), HausbesetzerInnen, Engagierte für abgewiesene Asylsuchende und Sans papiers etc. Was mit diesen Daten geschieht, was genau über uns gespeichert wird, an wen diese Daten weitergegeben werden - das alles wissen wir nicht, denn schliesslich ist ja hier ein Geheimdienst an der Arbeit. Wir merken es allenfalls bei einem Berufsverbot oder bei einem Aus- oder Einreiseverbot oder wenn wir aus dem Nichts in irgend ein Verfahren verwickelt werden.

Eine der sogenannten Lehren aus diesen Skandalen meinte das Parlament gezogen zu haben, indem es verlangte, dass diese Nachrichtendienste - der militärische und quasi zivile polizeiliche - künftig strikte getrennt werden sollten.

Das tat man zwar auch - aber in den letzten Jahren gab es wiederum eine Annäherung, die operativen und gesetzgeberischen Grenzen der verschiedenen Nachrichtendienste sind am verwischen. So kann etwa der militärische Nachrichtendienst - aber auch die Militärjustiz - jederzeit problemlos beim Staatsschutz (die Abteilung heisst heute Dienst für Analyse und Prävention DAP) Daten verlangen. Das steht so in der Verordnung zum Staatsschutz-Computersystem ISIS.

Umgekehrt gilt natürlich auch.

So erlaubt etwa die Verordnung über die Elektronische Kriegsführung dem DAP, dass er elektromagnetische Ausstrahlungen von technischen Anlagen oder Telekommunikationssystemen aus dem Ausland erfassen und auswerten darf. Ich muss wohl nicht länger ausführen was damit gemeint ist.

Was der DAP seit dem Fichenskandal grade mal selber noch nicht darf, früher halt einfach so gemacht hat ist: Es ist ihm per Gestz verboten, direkt und eben ohne jeglichen Verdacht auf eine möglicherweise strafbare Handlung Telephone, Fax und E-Mails abzuhoren sowie in privaten Räumen Wanzen zu pflanzen.

Es gibt natürlich seit dem 11. September auch in der Schweiz eine ganze Reihe von bürgerlichen Vorstössen im Parlament, die genau dies und noch viel mehr wieder verlangen. Nur mit der Einschränkung der Grundrechte und des Datenschutzes könne man den Terrorismus wirksam bekämpfen, sagen sie.
Es wird sich zeigen, wieweit der Bundesrat diesem Druck nachgeben wird oder eben nicht.
Aber auch: Ob es uns gelingen wird, dagegen genügend starken Widerstand aufzubauen, ob wir genügend politische Kräfte finden, um den steten Abbau unserer Grundrechte endlich einmal zu stoppen.

Dass die Schweiz diesbezüglich auch von den USA enorm unter Druck gesetzt wird liegt auf der Hand.
Das war im übrigen schon beim Fichenskandal so: Der CIA hatte damals dem Bundesrat gedroht, dass er von den USA keine Geheimdienstinformationen mehr bekomme, wenn er den Fichierten Einsicht in ihre Akten gewähre. Zum Glück war damals der Druck von der Strasse grösser als der von Big Brother.

Festzuhalten an dieser Stelle bleibt noch einmal:
Der Staatsschutz überwacht ohne konkreten Verdacht, er ist also sozusagen rein präventiv, im Vorfeld vom Vorfeld tätig, eine auch nur mutmasslich eventuell mögliche Begehung einer Straftat liegt in weiter Ferne.

Die Staatsschützer ihrerseits dürfen völlig legal alles, was an Informationen irgendwie zugänglich ist registrieren, auch Informationen durch Befragung von Arbeitgebern, Nachbarn, Ärzten, Lehrern, Sozialarbeitenden, Gemeindebehörden. Auch was sie im öffentlichen Raum beobachten - z.B. an öffentlichen Veranstaltungen, an Demonstrationen oder bei Treffen von Leuten im öffentlichen Raum - darf fein säuberlich registriert werden, auch mit Bild- und Tonaufnahmen.

Noch geheimer benehmen sich die militärischen Nachrichtendienste. Aktuelles Beispiel diesbezüglich: Die Verweigerung jeglicher Auskunft über Kosten und operativem Einsatz der grossen Satelliten-Kommunikations-Abhöranlage Onyx (das Vorbild dazu ist Echelon, das weltweite Abhörsystem der USA).

Zwar hat das Parlament einige Male versucht herauszufinden, wieviele Millionen dieses Monster-Abhörsystem bisher schon gekostet hat und wieviele Steuergeldmillionen es künftig kosten wird. Genaue Zahlen werden aber verweigert oder in Sammelkrediten versteckt.

 

Ein Fazit in Sachen Geheimdienste - und das gilt für alle diese ominösen Abteilungen, die für teures Geld angeblich unsere innere und äussere Sicherheit gewährleisten:

Die parlamentarische - aber auch die öffentliche Kontrolle über diese Dienste in der Schweiz muss dringend und zwingend verbessert werden.

Beim Staatsschutz bedeutet dies unter anderem, dass wir unser Recht auf Akteneinsicht zurückerobern müssen.

Es bedeutet aber eben auch grösstmögliche Transparenz in die Finanzen.
Bezüglich der parlamentarischen Aufsicht möchte ich daher heute einmal mehr eindringlich den Appell richten, dass sich das Parlament endlich griffigere Kontrollmöglichkeiten schaffen muss, die den Begriff Kontrolle wirklich auch verdienen.

Damit wir die Schnüffler endlich in den Griff bekommen -
das Umgekehrte ist nämlich schon längst der Fall!

Catherine Weber, Demokratische JuristInnen

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