Erläuterungen der Allianz gegen den F-35 zum Bericht der EFK

Am 08. Juli erschien der Bericht der eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zum Risikomanagement des Programms Air2030. Mit diesem Beitrag verfasste die Allianz gegen den F-35 eine inhaltliche Einordnung dieses Berichts.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle bestätigt, was längst alle Fachleute wissen: Die USA haben der Schweiz zur Beschaffung der F-35A nie verbindliche „Festpreise“ und noch viel weniger „Preisgarantien“ angeboten, wie das VBS seit langem behauptet. Vielmehr handelt es sich bei den im Kaufvertrag (LOA) zwischen der Schweiz und den USA genannten Offertpreisen allein um geschätzte Preise. Wie hoch die Rechnung aus den USA ausfallen wird, weiss noch niemand. Die US-Regierung hat ja für das Produktionslos 19 (2027) bis 22 (2030) mit Lockheed Martin und Pratt & Whitney noch gar keine Verhandlungen geführt. Werden diese Verhandlungen zu höheren Preisen als den im LOA genannten Schätzpreis führen, so wird die Schweiz diese dennoch bezahlen müssen. Das ist höchstwahrscheinlich, wissen wir doch aus den Budgeteingaben der US Air Force, dass die Stückpreise der F-35A in den kommenden Jahren sehr stark ansteigen werden. Die Eidg. Finanzkontrolle hält unmissverständlich fest, dass die Schweiz in jedem Fall bezahlen muss und allein das US-Recht anwendbar ist. Es bestehe „bei der Beschaffung der F-35A keine rechtliche Sicherheit für einen Festpreis im Sinne einer Pauschale nach schweizerischer Rechtsprechung“. Ein nach Ausstellung des Kaufvertrages (LOA) erstellter Brief vom 7. Dezember 2021 regelt allein die Kommunikation und ist ohne jede rechtliche Verbindlichkeit.

Viele weitere Erkenntnisse der Finanzkontrolle sind von grosser Brisanz:

  •       Auch die Betriebskosten werden laut EFK in den einschlägigen Dokumenten „immer als Schätzungen („estimated price“) dargestellt“. Es gibt viel Grund zur Annahme, dass die tatsächlichen Betriebskosten um Milliardenbeträge höher liegen werden als Lockheed Martin zwecks Verkaufsförderung jetzt behauptet. Die US-Regierung wird auch die Verhandlungen über die Betriebskosten erst irgendwann in der Zukunft führen.
  •       Die EFK hält fest, dass 44 der 51 Kostenelemente der Betriebskosten „allein vom Projektleiter“ abgeschätzt worden sind und insgesamt nicht mehr als vier Personen an dieser Abschätzung beteiligt gewesen sind. Da solche Abschätzungen einen sehr grossen Ermessensspielraum offen lassen, liegen allergrösste Zweifel am behaupteten Ergebnis auf der Hand.
  •       Ein bedeutendes, bisher nicht berücksichtigtes Kostenrisiko bildet der unsägliche Lärm des F-35A. Die armasuisse bestätigt diese Feststellung indirekt, indem sie festhält, die Kosten für Lärmschutzmassnahmen seien zwar kein Teil der F-35-Programmkosten, müssten aber selbstverständlich ebenfalls vom VBS getragen werden.
  •       Das VBS hat laut EFK die Finanzrisiken dieses Zig-Milliarden-Geschäfts allein in einer höchst pauschalen Form identifiziert und nur ungenügend detailliert beschrieben. Entsprechend fehlen tatsächlich wirksame Massnahmen zur Risikominimierung.
  •       Als externe Qualitäts- und Risikomanager hat das VBS Mitglieder der Rüstungskommission engagiert. Das ist absurd, sind diese ja persönlich und unmittelbar von VBS-Aufträgen abhängige Interessenvertreter. Zu Recht fordert die EFK, dass „der Beitrag der beauftragten externen Risikomanager sichtbar und nachvollziehbar sein“ muss.
  •       Die EFK entlarvt die 550‘000 Franken teure Plausibilitätserklärung der Anwaltskanzlei Homburger als ein reines Gefälligkeitsgutachten. Laut EFK gibt es darüber keinen klaren Auftrag, kein Protokoll und keinerlei Prüfunterlagen, sondern allein das publizierte zweiseitiges höchst pauschale Weisswäsche-Papier.
  •       Die EFK stellt ferner fest, dass das VBS die kommerziellen Risiken zwar im Evaluationsverfahren abgeschätzt hat, die festgestellten Preisrisiken in späteren Auflistungen der Projektrisiken schlicht weggelassen hat.

Zahlreiche bedeutende Fragen hat die EFK nicht geprüft:

  •       Die EFK hält fest, dass sie „keine Finanzprüfung der Kosten des F-35A durchgeführt“ hat
  •       Sie hat „sich auch nicht mit der Evaluationsphase der Bewerber befasst“.
  •       Ebenso wenig führte die EFK „eine IT-Prüfung des Projektes“ durch, obschon der F-35 ein fliegender Supercomputer ist und allein das F-35-Lufteinsatzsystem „über fünfzig Schnittstellen zu anderen Systemen“ aufweist.
  •       Die EFK schreibt weiter, sie verfüge „nicht über das Fachwissen, um die geplante Flugstundenzahl beurteilen zu können“. Die willkürliche Annahme, die Betriebskosten des F-35A mit 20% weniger Flugstunden als jene der Konkurrenz zu berechnen, war aber für das Ergebnis der Evaluation entscheidend.
  •       Auch in Bezug auf die Betriebskosten hält die EFK fest, sie habe „die Wahl der Parameter und der zugrunde gelegten Daten … nicht geprüft“.

Wir erwarten, dass diese gravierenden Lücken durch den GPK-Bericht geschlossen werden. 

,