Der Gerechtigkeit einen Schritt näher

Das Zivildienstgesetz mit der Abschaffung der Gewissensprüfung wurde im Parlament im Jahre 2008 von fast allen Parteien durchgewunken. Mit der Veröffentlichung der Zahl von über 7’000 Gesuchen für den Zivildienst (gegenüber 1’946 im Jahre 2008) wird es plötzlich ein Thema im Parlament (Anfrage Hurter / Fehr / Interpellation Allemann / Parl. Initiative Hurter) und auch in der NZZ. Das VBS und das EVD planen, im Sommer einen Bericht mit allfälligen Massnahmen zu veröffentlichen.

In der NZZ beklagt Hanspeter Mettler das Ende der Wehrgerechtigkeit und spricht von einer faktischen Wahlfreiheit zwischen Zivildienst und Armee. Doch von einer echten Wahlfreiheit kann keine Rede sein, solange der Zivildienst immer noch die 1.5fache Dauer des Militärdienstes hat. Für eine echte Wahl müssten beide Dienstarten gleichviel Zeit beanspruchen. Desweiteren müsste dem Zivildienst bei den kantonalen Informationstagen der Armee und der Aushebung ein angemessener Platz eingeräumt werden. Doch das wird den mündigen Bürgern bis heute nicht zugemutet.

Es verwundert nicht, dass eben gerade viele SoldatInnen während des Militärdienstes realisieren, dass sie für ihr Gewissen “einfach etwas Sinnvolleres tun” wollen, als ihre Zeit in der Armee abzusitzen. Nämlich einen echten Dienst an der Gesellschaft in Form eines sinnvollen Zivildiensteinsatzes.

Die Forderung nach der Wiedereinführung des alten Verfahrens oder weiteren Verschärfungen der Zulassung, würde die ersten zaghaften Schritte in Richtung eines gerechten Zuganges zum Zivildienst wieder untergraben. Denn gerade das alte Verfahren und die “qualifizierte Schriftlichkeit” waren für viele Grund, nicht den Weg in den Zivildienst zu wagen, sondern sich über den blauen Weg aus der Armee zu verabschieden. Viele hatten auch ihre Gesuche aufgeschoben, bis die neue Regelung in Kraft trat.

Die Schweiz war eines der letzten Länder in Europa, das überhaupt einen Zivildienst eingeführt hat. Es ist an der Zeit, dass der Zivildienst in der Verfassung als vollwertig anerkannt wird und nicht nur als “Ersatzdienst”.

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