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Mitglied werden?

Möchten Sie Mitglied der GSoA werden? Dann rufen Sie uns an (01 273 01 00) oder schicken Sie uns ein Mail. Mit einem Mitgliederbeitrag von 100.- (Verdienende) oder 50.- (Nichtverdienende) können Sie uns tatkräftig unterstützen. Das Abonnement der Zeitung ist dabei inbegriffen.

Spenden?

Für Spenden danken wir herzlich. Wir werden Sie für Aktionen und Materialien in der Abstimmungskampagne einsetzen. Spenden auf: PC 40-37315-5, GSoA, Postfach 330, 4127 Birsfelden

Spenden per Lastschriftverfahren?

Unterstützen Sie die GSoA mit dem automatischen Lastschriftverfahren per Post (BAD) oder Bank (LSV) und bezahlen Sie Ihren Mitgliederbeitrag, das Jahresabonnement der GSoA-Zitig oder Ihre regelmässigen Spenden mit dieser für Sie und uns völlig spesenfreien Zahlungsart. Ihre Spenden werden bis auf Widerruf automatisch Ihrem Konto belastet und vollumfänglich der GSoA gutgeschrieben. Das Lastschriftverfahren können Sie jederzeit von einem Tag auf den andern annullieren und jede auch bereits ausgeführte Belastung während 30 Tagen widerrufen. Das Lastschriftverfahren hat viele Vorteile:

Sparsam

  • Keine Spesen
  • Keine Einzahlungsscheine mehr
  • Weniger administrativer Aufwand für Sie und die GSoA

Einfach

  • Wählen Sie die Höhe Ihres Beitrages
  • Wählen Sie die Häufigkeit Ihrer Zahlungen
  • Wählen Sie die Überweisungsart via Post (BAD) oder Bank (LSV)
  • Ergänzen Sie Ihre persönlichen Angaben mit Ihrer Unterschrift und senden Sie den Talon an uns zurück

Sicher

  • Sie können den Auftrag jederzeit künden
  • Innerhalb eines Monats wird Ihnen auf Wunsch jede Zahlung zurückerstattet

Schnell

Damit Sie sofort beginnen können, ist hier das Formular zum hinunterladen. (Braucht den Acrobat Reader)

Einfach hinunterladen, ausdrucken, ausfüllen und einsenden an:

GSoA
Postfach 330
4127 Birsfelden

Wenn Sie Fragen haben, so rufen Sie uns an (Tel. 061 373 92 59). Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für diese neue und spesenfreie Zahlungsart entscheiden könnten.

PS: Falls Sie über ein Postcheckkonto und ein Bankkonto verfügen, so erleichtern Sie uns die Arbeit, wenn Sie das Postkonto wählen. Sie erleichtern uns ebenfalls die Arbeit, wenn Sie als erstes Ausführungsdatum den letzten Arbeitstag eines Monats wählen.

Spenden von den Steuern abziehen?

Freiwillige Zuwendungen an Organisationen sind von den Steuern abziehbar, sofern diese öffentliche und gemeinnützige Zwecke verfolgen und der Gewinn und das Kapital ausschliesslich diesen Zwecken gewidmet ist. Die GSoA erfüllt diese Bedingungen. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, Ihre Spenden als gemeinnützige Spenden in Ihrer Steuererklärung auszuweisen. Es ist möglich, dass die GSoA noch nicht in allen Kantonen auf der Liste der abzugsberechtigten Organisationen aufgeführt ist. In diesem Fall würden Ihre Abzüge nicht akzeptiert. Ist dies der Fall oder haben Sie Fragen, so wenden Sie sich bitte an uns (Tel. 061 373 92 59).

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