Abstürzende Aufhängepunkte

Ein PC-21 Prototyp der Pilatus Flugzeugwerke stürzt ab. Trotzdem hebt der Bund schon nach kurzer Zeit das Startverbot wieder auf. Die Serienproduktion des militärischen Trainingsflugzeugs wird fortgesetzt. Der Börsengang von Pilatus soll nicht gefährdet werden.

Seit 1945 stellen die Pilatuswerke zivile wie auch militärische Flugzeuge her. Nachdem sich Pilatus in den vergangenen Jahren auf die Produktion des Geschäftsflugzeugs PC-12 konzentriert hatte, will das Stanser Unternehmen wieder vermehrt den Rüstungsmarkt beliefern: Im Januar 1999 begann die Entwicklung des PC-21, eines neuartiges Trainingsflugzeugs für die Luftwaffe. Beschaffungsverantwortliche vieler Armeen signalisierten offenbar lebhaftes Interesse am neuen Flugzeug. Es verspricht ein gutes Geschäft zu werden.

Herausgeschobener Börsengang nach Absturz

Am 13. Januar stürzte auf dem Flugplatz Buochs eine Testmaschine des Typs PC-21 ab. Der Pilot kam ums Leben, eine Passantin wurde schwer verletzt. Kurzfristig verhängte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) für den zweiten Prototypen ein Startverbot, doch schon nach einer guten Woche wurde die Flugsperre wieder aufgehoben. Die Serienproduktion soll ungeachtet des Unfalls weitergehen, die Fertigstellung des ersten Flugzeugs wurde sogar auf den August 2005 vorgezogen. Und dies, obwohl die Untersuchung des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BFU) zum Absturz noch mehrere Monate andauern wird.

Eigentlich hätte Pilatus nächstes Jahr den Gang an die Börse vollziehen wollen. Diese Publikumsöffnung wird nun jedoch um ein oder zwei Jahre verschoben. Offiziell begründet dies Pilatus damit, dass zuerst noch einige «attraktive Kunden» für den PC-21 gefunden werden sollen. Damit soll der Wert von Pilatus und damit der Ertrag aus dem Börsengang gesteigert werden.

Einsätze gegen Zivilisten

Nicht nur, dass die Flugzeuge verwendet werden, um Militärpiloten für den Krieg auszubilden, sie werden bisweilen auch direkt in Kampfhandlungen eingesetzt. Wenn es aber darum geht, Exportbewilligungen für die Flugzeuge zu erhalten, wird von Pilatus ständig wiederholt, dass es sich bei ihren Produkten einzig um Trainingsgeräte handle, welche nicht zum Kampf geeignet seien. Deshalb gilt für die Flugzeuge der Pilatus das Kriegsmaterialgesetz nicht. Die Realität ist jedoch eine andere: Immer wieder wurden die Pilatus PC-7 auch in Kampfgebieten eingesetzt. Erstmals für grösseres Aufsehen sorgte ein solcher Einsatz im Jahr 1994. Damals bombardierten PC-7 Flugzeuge der mexikanischen Luftwaffe Dörfer in der aufständischen Provinz Chiapas im Süden Mexikos. Kurz zuvor schon musste Pilatus zugeben, dass ihre Flugzeuge in Angola, Burma, Guatemala und im Irak gegen unbewaffnete Zivilisten eingesetzt wurden (siehe auch in der GSoA-Zitig 116).

In der Schweiz begann daraufhin eine Diskussion, ob nun die Pilatus Flugzeuge endlich unter das Kriegsmaterialgesetz gestellt werden sollten. Das zentrale Politikum waren dabei die sogenannten Aufhängepunkte an der Unterseite der Flügel. Diese Kopplungsstellen sind im Training von keinem Nutzen, werden jedoch zur Befestigung von Raketenwerfern, Maschinengewehren und Bombenlast genutzt. Als bekannt wurde, dass die PC-7 in Mexiko den regulären Einheiten als «Luftunterstützung zur Aufstandsbekämpfung» zugeteilt waren (COIN/CAS, Counter Insurgency / Close Air Support), beschloss der Bund, keine weiteren Exporte nach Mexiko zu bewilligen. Ausfuhren in andere Krisengebiete, darunter Nigeria und der Balkan, wurden hingegen weiterhin erlaubt.

Die neuen PC-21 verfügen über weit grössere Fähigkeiten als ihre Vorgänger PC-7 und PC-9. Damit ist die Gefahr gross, dass auch sie in den Krisengebieten dieser Welt eingesetzt werden. Die Lobbyisten der Pilatus werden dies bestreiten und die Aufhängepunkte werden wieder zu einem Politikum werden. Für die GSoA ist klar, dass beim Export dieser Flugzeuge das Kriegsmaterialgesetz zur Anwendung kommen muss.