Nach wie vor verfassungswidrig

Im April “halfen” Militärpersonen bei einer Verkehrskontrolle. Dass die Armee auf ihrer Suche nach Legitimation erfinderisch wird, ist nichts Neues. Dass sie dabei verfassungswidrig handelt ebenfalls nicht. In der Zwischenzeit lässt sie sich zu solchen Einsätzen auch nicht mehr bitten. Sie bewirbt sich aktiv darum.

n der Nacht vom 8. auf den 9. April kontrollierten im Kanton Solothurn 60 Armeeangehörige zusammen mit 50 Polizeibeamten rund 900 Fahrzeuge. Ein Sprecher der Kantonspolizei Solothurn bestätigte, dass der Einsatz «einzig auf Wunsch der Armee» erfolgte. Diese Kontrollen hätten ebenso gut in Genf, im Tessin oder im Bündnerland durchgeführt werden können. Speziellen Anlass gab es keinen. Dass die Bundesverfassung solche Armeeeinsätze nur bei «schwerwiegender Bedrohung der inneren Sicherheit» zulässt, scheint in der Zwischenzeit, zumindest im VBS, kein Hinderungsgrund mehr zu sein. Selbst das Militärgesetz, welches Armeeeinsätze im Innern nur auf Ersuchen der zivilen Behörden erlaubt, scheint zur Makulatur geworden zu sein. Zu stark lastet auf dem VBS der Druck sich zeigen zu müssen, präsent zu sein.

Dies ist leider kein Einzelfall

Wenn die Kantonspolizei Solothurn diese Kontrollen im Nachhinein mit der Begründung zu rechtfertigen versucht, dass solche Verkehrskontrollen schon mindestens zweimal durchgeführt wurden, dann macht dies die Sache nicht besser, sondern noch schlimmer. Genauso fadenscheinig wirken die Verlautbarungen aus dem VBS: «In Zeiten knapper Mittel ist eine enge Zusammenarbeit aller Partner im Sicherheitsbereich angezeigt». Solche Begründungen sind in Zeiten von jährlichen Rüstungskäufen im Wert von über einer Milliarde Franken schlicht unglaubwürdig.

Bedenklich ist zudem, dass die Armee im gleichen Zeitraum ein weiteres Mal illegal handelte. Zur Überwachung eines antifaschistischen Abendspazierganges in Bern wurde ein Armeehelikopter eingesetzt. Diese Luftüberwachung veranlasste auch den eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zu einer Reaktion: «Heikel wird es bei systematischer Überwachung», kritisierte er.

Wann darf der Soldat schiessen?

In einer «gemeinsamen Plattform» versuchen Armee und Polizeivertreter der Kantone nun zu klären, wie die künftige Zusammenarbeit aussehen soll. Bis Ende September will die Plattform einen Bericht abliefern, welcher als Grundlage für im November stattfindende Gespräche zwischen Samuel Schmid und den kantonalen Polizeidirektoren dienen soll. Martin Vögeli, Generalstabsoberst und Chef des kantonalen Führungsstabes Schaffhausen liess im Vorfeld der Plattform-Gespräche verlautbaren, dass die Einsatzgrundsätze zu klären seien. Der heikle Punkt sei letztendlich: «Wann darf der Soldat schiessen?». Soviel zum Thema «Innere (Un)Sicherheit».

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