Lasches Waffengesetz – kommt jetzt eine Initiative?

Der Nationalrat hat an der Flimser «Sessiun» sämtliche Anträge für eine Verschärfung des Waffengesetzes abgelehnt. Jetzt wird die Lancierung einer Volksinitiative diskutiert.

Nicht erst seit dem gewaltsamen Tod von Ex-Skirennfahrerin Corinne Rey-Bellet macht die leichte Verfügbarkeit von Schusswaffen in der Schweiz von sich reden. Eine von der Frauenzeitschrift «Annabelle» organisierte Petition gegen die private Aufbewahrung von Armeewaffen, die von 17’400 Menschen unterzeichnet wurde, hat die Debatte in der breiten Öffentlichkeit neu lanciert.

Mutloser Nationalrat

Trotz des öffentlichen Druckes wies der Nationalrat im Rahmen der Totalrevision des Waffengesetzes jedoch sämtliche Verschärfungsvorschläge zurück. Ein Verbot der besonders gefährlichen «Pump-Actions» wurde ebenso abgelehnt wie die Erhöhung des Mindestalters für den Erwerb und Besitz von Waffen, die Einführung eines Bedarfsnachweises und die Schaffung eines nationalen Waffenregisters. «Das Gesetz geht von einer bestimmten Auffassung von Staat und Bürgern aus, nämlich davon, dass der schweizerische Staatsbürger eine Verantwortung hat, ein verantwortungsvoller Mensch ist und dass er auch eine Waffe zu Hause haben kann und soll, wenn er das für richtig hält,» trotzte Bundesrat Blocher den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Begünstigung von Affekt-Morden und Suiziden durch die Verfügbarkeit von Schusswaffen.

Noch nicht behandelt wurde im Nationalrat die Frage der privaten Aufbewahrung von Ordonnanzwaffen und Munition. Doch auch in diesem Punkt besteht wenig Grund zur Zuversicht. Die Sicherheitspolitische Kommission der grossen Kammer hat bereits deutlich gemacht, dass sie an der gefährlichen Tradition festhalten will. Begründet wird diese Haltung mit der schnelleren Reaktionsfähigkeit im Fall eines terroristischen Anschlags. Dabei scheint mehr als fraglich, ob unkoordiniert herbeieilende Soldaten nicht noch mehr Unheil anrichten würden, wenn es tatsächlich zu einem Attentat kommen sollte. In London hat die Terrorpanik dazu geführt, dass ein Polizist einen unbescholtenen Bürger erschoss. Diese Gefahr ist bei schlecht ausgebildeten Soldaten noch grösser.

 

 

In einer Kunstaktion von Interpixel werden Waffen vernichtet – ein Anfang

 

Sondierungsgespräche für eine Initiative

Meinungsumfragen zeigen: Eine Mehrheit der Bevölkerung will mehr Sicherheit durch weniger Waffen. Da sich der parlamentarische Weg als Sackgasse entpuppt hat, bleibt nur das Mittel der Volksinitiative, um Schusswaffen (zumindest weitgehend) aus Privathaushalten zu verbannen. Am 20. Oktober haben dazu erste Sondierungsgespräche stattgefunden, an denen sich neben VertreterInnen friedenspolitischer Organisationen und Parteien auch Fachleute aus dem Bereich der Suizid- und Gewaltprävention beteiligt haben.

In der Diskussion ergab sich als Stossrichtung einer möglichen Initiative der Wechsel vom Missbrauchs- zum Gebrauchsrecht. Statt erst zu reagieren, wenn jemand mit seiner Waffe bereits Unheil angerichtet hat, soll das uneingeschränkte Recht auf Waffenbesitz grundsätzlich in Frage gestellt werden. Nur wer gute Gründe angeben kann, wofür er eine Waffe braucht, soll sich eine solche beschaffen dürfen. Eine weitere Sitzung ist für den 26. Januar 2007 geplant. Dann sollen bereits erste Entwürfe für den Initiativtext vorliegen.

Da für die Lancierung einer Initiative nicht nur die gute Absicht, sondern auch einiges an Ressourcen nötig ist, ist das Projekt noch nicht ganz spruchreif. Doch sollten sich genügend Kräfte zusammenfinden, wird sich auch die GSoA aktiv an der Lancierung des Volksbegehrens beteiligen. Damit kommt eine Doppelbelastung in Form von zwei gleichzeitig zu sammelnden Initiativen auf die AktivistInnen und das Sekretariats-Team der GSoA zu. Deshalb gilt es, schon vor der Lancierung der neuen Initiative möglichst viele Unterschriften für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten zu sammeln.

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