Abschuss von Passagierflugzeugen erlaubt

Im Gegensatz zu Deutschland ist es der Schweizer Luftwaffe erlaubt Passagierflugzeuge abzuschiessen, wenn vermutet wird, dass damit ein Terroranschlag verübt werden soll. Ein konsequenter Auswuchs der VBS-Politik.

In Artikel 9 der «Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit» ist festgehalten, dass gegen zivile Luftfahrzeuge bei «Notstand und Notwehr» Waffen eingesetzt werden dürfen, sprich dass sie abgeschossen werden dürfen. «Notstand und Notwehr» kann in der heutigen Zeit nur etwas bedeuten: Terroristen haben ein Passagierflugzeug entführt und steuern damit auf ein sensibles Ziel zu, etwa auf ein Atomkraftwerk oder auf den UNO-Sitz in Genf. In diesen Fällen soll es der Schweizer Luftwaffe erlaubt sein, das Flugzeug abzuschiessen, auch wenn dabei Dutzende von Passagieren getötet werden.

In Deutschland verboten

Derselbe Sachverhalt wurde in Deutschland bereits unmittelbar nach den Anschlägen vom 11.September 2001 intensiv diskutiert. Die rot-grüne Regierung verabschiedete ein Luftsicherheitsgesetz, das analog zur Schweizer Regelung, den Abschuss von Passagierflugzeugen erlauben würde. Im Februar 2006 wurde die Gesetzesänderung jedoch vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Der Schutz der Menschenwürde sei «strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich». Ein Staat hat nicht das Recht Zivilisten zu töten, auch wenn damit ein grösseres Unglück verhindert werden könnte. Das Recht auf Leben jedes Menschen ist unantastbar, das heisst, es gibt keine Situationen, in denen sich ein Staat über dieses Menschenrecht hinwegsetzen kann. Dieser universell gültige Grundsatz wird mit der Schweizer «Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit» offensichtlich verletzt.

Ein Abschuss ist praktisch ausgeschlossen

Wie der Tages-Anzeiger in seiner Ausgabe vom 10. Januar berichtete, ist ein Abschuss eines Passagierflugzeuges durch die Schweizer Luftwaffe dennoch sehr unwahrscheinlich. Normalerweise sind die Schweizer Kampfflugzeuge nämlich nur zu Bürozeiten in der Luft. Ausserdem finden die Trainingsflüge natürlich ohne Waffen an Bord statt. Die Schweiz wäre also auf rein praktischer Ebene nicht in der Lage, ein entführtes Flugzeug abzuschiessen.

Etwas anders ist die Lage in sogenannten «Ausnahmesituationen», etwa während des Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos oder der Euro 08. Dann sind Kampfflugzeuge ständig in der Luft und bewaffnet. Der Entscheid, ein Flugzeug abzuschiessen läge bei Bundesrat Samuel Schmid. In den letzten Jahren wurde der gesperrte Luftraum über Davos verschiedene Male unbeabsichtigt von Flugzeugen durchquert. Die Gefahr, dass aus einer unglücklichen Verkettung von Missverständnissen ein Passagierflugzeug abgeschossen wird, ist wohl höher einzuschätzen als die Gefahr, dass damit ein Terroranschlag in der Schweiz verübt werden soll.

Einreihen im «Krieg gegen den Terror»

Dennoch: Dass Samuel Schmid in eine Situation versetzt wird, in der er abwägen müsste, ob ein Flugzeug nun effektiv eine Notstandssituation auslöst oder nicht, ist glücklicherweise sehr unwahrscheinlich. Dennoch ist die Schweizer Erlaubnis zum Abschuss von Passagierflugzeugen bedenklich.

Neben der oben beschriebenen Aufweichung des unantastbaren Rechts auf Leben ist auch der politische Unterton dieser Verordnung besorgniserregend. Das VBS signalisiert damit einmal mehr, dass es sich im Kampf gegen den Terrorismus sieht. Die Angst vor Terroranschlägen wird damit weiter hochgeschaukelt.

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