Von der gesammelten zur gültigen Unterschrift

(fb) Eine gesammelte Unterschrift ist noch lange keine gültige Unterschrift. Erst wenn eine Gemeindeverwaltung beglaubigt hat, dass die unterzeichnende Person in der entsprechenden Gemeinde stimmberechtigt ist, zählt eine Unterschrift. Was ziemlich einfach tönt, ist in der Praxis mit einem gewaltigen Aufwand verbunden.

Zunächst einmal müssen alle Unterschriftenbogen sortiert und an die richtige Gemeinde geschickt werden. Der Teufel liegt im Detail: Immer wieder kommt es vor, dass Unterschreibende nicht wissen, zu welcher Gemeinde ihr Dorf gehört. Es gibt Dörfer, die auf mehrere politische Gemeinden aufgeteilt sind. Eine Gemeinde kann nur die Unterschriften ihrer eigenen EinwohnerInnen beglaubigen, nicht aber diejenigen aus dem anderen Dorfteil. Freundliche Beamte schicken uns manchmal Unterschriften zurück mit dem Hinweis, dass diese oder jene Strasse nicht mehr zu ihrem Gemeindegebiet gehört. Unfreundliche Beamte streichen solche Unterschriften einfach durch.

Nicht allen Gemeinden gelingt es auf Anhieb die Unterschriften so zu beglaubigen, wie es das Gesetz verlangt. Diese Gemeinden werden von uns dann freundlich darauf hingewiesen, welche Stempel und Unterschriften für eine korrekte Beglaubigung nötig sind.