Mythos Rüstungsautonomie

Es ist schon erstaunlich, wie beharrlich bürgerliche Politiker an Mythen festhalten, wenn es darum geht, die Interessen der Rüstungslobby durchzusetzen. So wurde auch bei der Ständerats-Debatte über unsere Initiative für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten wieder mit der Rüstungsautonomie argumentiert: Die Schweiz müsse sich im Kriegsfall selbst mit Waffen versorgen können, und dafür seien auch Waffenexporte nötig, denn sonst sei die Schweizer Rüstungsindustrie nicht überlebensfähig, so die bürgerliche Ratsmehrheit.

Nun entbehrt eine solche Argumentation grundsätzlich nicht einer gewissen Absurdität: Wir müssen den anderen Waffen liefern, um für uns selbst Waffen produzieren zu können, wenn die anderen uns mit unseren Waffen angreifen…

Glücklicherweise ist ein Szenario, in dem sich die Schweiz im Krieg mit all ihren Nachbarländern befindet, mehr als unrealistisch. Davon abgesehen ist die Rüstungsautonomie aber auch innerhalb einer militaristischen Denkweise wenig plausibel. Das Rüstungsprogramm 2009 etwa sieht laut der Botschaft des Bundesrates vor, dass nur 34 Prozent der geplanten Rüstungsgüter unter direkter Beteiligung der Schweiz hergestellt werden. Und diese Beteiligung besteht oft nur in der Lieferung einzelner Bauteile. Die Schweiz kann alleine weder Kampfjets noch Kampfpanzer herstellen – wie die militärische “Selbstversorgung” im Kriegsfall aussehen soll, bleibt also rätselhaft.

Und auch die suggerierte Loyalität der “Schweizer” Rüstungsfirmen darf mit einem Fragezeichen versehen werden. Wird Rheinmetall Air Defence (die ehemalige Oerlikon Contraves) im unrealistischen Fall eines Kriegs mit Deutschland tatsächlich zur Schweiz halten? Und wie steht es um General Dynamics, zu welcher die Mowag gehört? Die einzige grosse Kriegsmaterial-Herstellerin, die wirklich als schweizerisch bezeichnet werden kann, ist die staatliche Ruag. Ob sie nach einer Annahme unserer Initiative weiterhin Waffen für die Schweizer Armee produzieren würde, ist eine politische Entscheidung.

Mehr zum Entscheid des Ständerats findet sich in unserer Medienmitteilung.

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