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Ende Januar veröffentlichte das Bundesamt für Polizei vorzeitig den Entwurf für die Totalrevision des «Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit» (BWIS II). Das Gesetz verletzt in der vorliegenden Form die Grundrechte aufs Gröbste.

Vorgesehen sind etwa verdeckte Ermittler, ausgestattet mit einer falschen Identität. Die neue Schnüffelpolizei soll sogar Informationen sammeln über Personen, gegen die keinerlei Verdacht besteht. Die Erläuterungen zur Revision deuten auf einen massiven Ausbau der Überwachungstätigkeit hin; es sollen rund 40 neuen Stellen für diese Massnahmen geschaffen werden.

Aus der Fichenaffäre nichts gelernt

Klare Kritik äussert der oberste Datenschützer der Schweiz, Hanspeter Thür. Die vorgesehenen Ermittlungsmethoden – das Eindringen in Wohnungen und Computersysteme, Abhören von Kommunikation und Setzen von Wanzen – stellen schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre dar. Im Gesetz wird zwar behauptet, dass diese Methoden nur angewendet würden, wenn ein konkreter Verdacht bestehe. Für diesen Fall sieht Thür jedoch die existierenden Gesetze als ausreichend an. Laut Strafgesetz sind etwa bereits Vorbereitungshandlungen zu schweren Verbrechen und die Finanzierung von Terrorismus verfolgbar. Damit kann auch jetzt schon aufgrund von Indizien eine Überwachung angeordnet werden. Dies wird durchaus auch gemacht: 2004 haben die Justizbehörden 7700 Telefonüberwachungen angeordnet und 5300 mal die Verbindungsdaten eines Anschluss überprüft – aber jeweils nur, wenn konkrete Anhaltspunkte vorhanden waren.

Verdachtsunabhängige Eingriffe in die Grundrechte führen hingegen direkt in den Überwachungsstaat. Das Argument der Terrorismusbekämpfung darf nicht dazu führen, dass der freie demokratische Staat abgeschafft wird.

Die GSoA wird sich an der öffentlichen Vernehmlassung des BWIS II beteiligen, sobald diese beginnt. Eine detaillierte Antwort auf den Vernehmlassungsentwurf wird auf der Webseite gsoa.ch publiziert werden.

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