Bundesanwaltschaft stellt Verfahren ein

Im Dezember 2004 rief die GSoA zusammen mit einem Soldatenkomitee und zwei Nationalrätinnen Angehörige der Armee zur Verweigerung des WEF-Einsatzes auf. Die Bundesanwaltschaft ermittelte darauf mehr als zwei Jahre lang. Ende Februar 2007 wurde das Verfahren eingestellt.

Ende 2004 bewilligte das Parlament auf Antrag des Bundesrates 6500 Soldaten für das World Economic Forum (WEF). Das Treffen der Reichsten und Mächtigsten sollte wiederum mit Schweizer Militär beschützt werden. Diese inneren Einsätze der Schweizer Armee sind verfassungswidrig, ist doch in der Bundesverfassung klar definiert, dass die Schweizer Armee nur bei einer «ausserordentlichen Bedrohungslage» im Inland zum Einsatz kommen dürfe (siehe auch Artikel zur EURO 08). Ein jährliches Treffen kann sicher nicht als «ausserordentlich» gelten.

Verweigerungsaufruf der GSoA

Wir reagierten auf diesen unhaltbaren Parlamentsentscheid mit einem Verweigerungsaufruf. Wir forderten die Soldaten auf, den Marschbefehlen an das WEF in Davos keine Folge zu leisten. Damit haben wir bewusst gegen Artikel 276 des Strafgesetzbuches verstossen, welcher die «Störung der militärischen Sicherheit» mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. Aber wenn die Schweizer Verfassung verletzt wird, bedarf es auch einer angemessen Reaktion. Das Echo auf unseren Aufruf war gut. Viele Soldaten verschoben ihren WK, einige entschlossen sich ein Gesuch für den Zivildienst zu stellen.

Da es sich bei einem Verweigerungsaufruf um ein «Verbrechen gegen Staat und Landesverteidigung» handelt, ermittelte die Bundesanwaltschaft. Nach über zwei Jahren Ermittlung beschloss dann aber Justizminister Blocher, dass das Verfahren aus Opportunitätsgründen einzustellen sei. Er wollte wohl keine Debatte über verfassungswidrige innere Einsätze führen. Für die GSoA jedenfalls ist es ein Erfolg, dass nun auch in der Schweiz straffrei zur Dienstverweigerung aufgerufen werden darf.