Bundessicherheitsarmee

Die Ablehnung des Verordnungsentwurfes ‹über den Truppeneinsatz für den Ordnungsdienst› durch die Kantone Basel, Jura und Genf und die kritische Medienberichterstattung haben das EMD zu einer Kurskorrektur bewogen. Der Ordnungsdienst soll nun zwei Spezialtruppen vorbehalten bleiben: den Einsatzzügen des Festungswachtkorps und den Milizsoldaten vom Militärpolizei-Bataillon 1. Der Verordnungsentwurf wollte die entsprechenden Kompetenzen und Waffen zusätzlich noch den Kantonen und ihren Territorialtruppen übertragen.

Dies ist zweifellos ein Erfolg für die ArmeekritikerInnen, aber insgesamt ein schwacher Trost dafür, dass die Linke und die Friedensbewegung – inklusive GSoA – es 1995 verpasst haben, das neue Militärgesetz per Referendum zu Fall zu bringen. Denn dieses Gesetz macht möglich, dass in Zukunft immerhin 1000 Armeeangehörige für repressive Polizeiaufgaben ausgebildet werden sowie dass die Armee als ganzes für den rechtsstaatlich höchst bedenklichen ‹Assistenzdienst› im Inneren und gegen Flüchtlinge bereitsteht.

Das EMD versuchte im vergangenen Sommer, die Beschaffung grosser Mengen von Polizeimaterial für die Armee in einem allgemeinen Budgetposten zu verstecken. Die öffentliche Diskussion um die repressive Aufrüstung der Armee ist nicht zuletzt SP-Nationalrat Paul Günter zu verdanken. Um so bedauerlicher ist es, dass Günter nun im SP-Pressedienst vom 30. Mai zwar die eigenen Verdienste gebührend hervorstreicht, dabei aber die eingetretene Situation völlig verkennt: In seinem mit «Schlagstöcke ade – ein Sieg der Vernunft» betitelten Artikel vermerkt er «mit Genugtuung, dass die Übung ‹Ordnungsdienst durch Soldaten› abgebrochen werden soll».

Aber leider, Herr Günter, reicht Wunschdenken nicht aus, um eine mittlere Niederlage in einen grossen Sieg zu verwandeln.