Der Bundesrat und die Söldnerfirma

Das Bundesamt für Justiz hat einen Gesetzesvorschlag für die Regulierung von Sicherheitsfirmen ausgearbeitet. Falls das Gesetz so in Kraft tritt, wird die Schweiz zum Mekka für Söldnerfirmen.

Vor gut einem Jahr war die Schweizer Öffentlichkeit entsetzt über die Ansiedlung der Aegis Holding in Basel. Der betroffene Kanton reichte eine Standesinitiative ein, die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats nahm einstimmig eine Motion von GSoA-Vorstandsmitglied Jo Lang an. Der Tenor war klar: Die Menschen in der Schweiz wollen mit der berüchtigten Söldnerfirma aus Grossbritannien nichts zu tun haben.
Der Bundesrat gab daraufhin einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesamts für Justiz den Auftrag, einen Gesetzesvorschlag für die Regulierung von Militär- und Sicherheitsunternehmen vorzulegen. Das Ergebnis ist ernüchternd: Wenn die Behörden den Entwurf nicht noch korrigieren, werden Firmen wie Aegis weiterhin den Deckmantel der Schweizer Neutralität und der humanitären Tradition missbrauchen, um ihre Kriegsdienste anzubieten. Mehr noch: Es besteht die Gefahr, dass durch die schwache Ausgestaltung des Gesetzes weitere Söldnerfirmen in die Schweiz gelockt werden.

Schlupflöcher en masse
Auf den ersten Blick sieht der vorgeschlagene Gesetzestext gar nicht schlecht aus, bei näherem Hinsehen sind die Regeln jedoch zahnlos. Firmen mit Sitz in der Schweiz soll beispielsweise verboten werden, «direkt an Feindseligkeiten» teilzunehmen. An einer Feindseligkeit kann gemäss juristischer Definition jedoch nur jemand teilnehmen, wenn in der entsprechenden Region ein «bewaffneter Konflikt» im Sinne der Genfer Konventionen stattfindet. Laut dem Bundesrat ist das zum Beispiel in Afghanistan oder im Irak nicht der Fall. Aegis könnte dort also weiterhin beliebige Kriegs-Dienstleistungen anbieten, ohne mit dem Schweizer Gesetz in Konflikt zu geraten.
Speziell beschämend ist, dass sich der Gesetzesvorschlag nicht einmal ansatzweise an die Vorgaben des «Montreux-Dokuments» hält. In dieser Erklärung hatte die Schweiz zusammen mit dem IKRK Minimalstandards für den Umgang der Staaten mit Söldnerfirmen festgelegt.
Die GSoA hat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens gefordert, dass das Gesetzesvorhaben nochmals grundlegend überarbeitet wird. Wenn die Schweiz nicht zum Mekka der Söldnerindustrie werden will, muss sie sich im Minimum an die Standards des Montreux-Dokuments halten. Noch besser wäre, wenn sich unser Land Norwegen als Vorbild nähme: Dort ist allen Firmen untersagt, im Ausland bewaffnete Dienste anzubieten.