Die Schweiz als Schurkenstaat?

Die Schweiz solle das weltweite Übereinkommen über ein Verbot von Streumunition nicht ratifizieren. Das schlägt die zuständige Kommission dem Nationalrat vor. Ob das neugewählte Parlament diesen Entscheid korrigieren wird, ist offen.

Streubomben sind besonders grausame Waffen. Sie verstümmeln Kinder, weil sie mit den Blindgängern spielen. Sie zerfetzen Körper auf einer Fläche, die so gross ist wie Dutzende Fussballfelder. Und weltweit sind 98 Prozent aller Opfer Zivilisten. Doch für den abgewählten Nationalrat Ulrich Schlüer sind Streubomben eine «hocheffiziente Verteidigungsmunition». Und er erklärt, wie er sich eine solche Verteidigung vorstellt: «Mit einer einzigen Streubombe vom Gotthard aus lässt sich die ganze Leventina unpassierbar machen». Die Konsequenz wäre, dass danach die Region auf Jahrzehnte hinaus nicht mehr bewohnbar wäre. Das scheint den reaktionären Politiker aus Flaach jedoch nicht zu kümmern.

SVP, CVP und FDP auf Schurkenstaatlinie

Mit der Ablehnung der Streubomben-Konvention würde sich die Schweiz in eine Liga mit Staaten wie Nordkorea, Burma oder Syrien begeben. Diese Länder lehnen die Konvention mit denselben Argumenten ab wie die Politiker von SVP, CVP und FDP. In der Sicherheitspolitischen Kommission stimmten sie zusammen mit Schlüer gegen ein Verbot. Nach der Kommission kommt das Geschäft nun in den Nationalrat. Ob das neu gewählte Parlament diesen Entscheid der Kommission korrigieren wird, ist offen. Hoffnung besteht aber. Denn gleich vier bürgerliche Sicherheitspolitiker, die in der Kommission gegen ein Verbot stimmten, wählte das Volk ab: Ulrich Schlüer (SVP), Pius Segmüller (CVP), Sylvie Perrinjaquet (FDP) und Christian Miesch (SVP). Die Stimmbürger scheinen deren Einsatz für besonders grausame Waffen bei den Wahlen berücksichtig zu haben. Zurecht, denn ein Verbot von Streubomben ist äusserst wichtig. Die Schweiz kann andere Staaten von ihren humanitären Idealen nur überzeugen, wenn sie selbst auch bereit ist, auf diese barbarische Waffe zu verzichten.