Die Gewissensprüfung – Ein Nachruf

Die umstrittene Gewissensprüfung als Zutrittshürde zum Zivildienst ist bald Geschichte.

Von Christian Mueller

Als ich zur Aushebung aufgeboten wurde, stellte sich mir die Frage, ob ich militärdiensttauglich oder untauglich sein wollte. Auf keinen Fall sollte ich als tauglich eingestuft werden, um im Gnägi rumzurennen. Wenn schon, würde ich mich für den Zivildienst entscheiden. Aber statt 300 Dienstage 450 leisten? Für eine so genannte «Gewissensprüfung» nach Thun reisen und vor eine dreiköpfige Jury treten, die sich anmasst mein Gewissen zu bewerten? Ich entschied mich für den einfacheren Weg, besuchte meinen Hausarzt und wurde noch am Tag der Aushebung aus der Armee entlassen. Heute würde ich mich anders entscheiden. Im Zivildienst hätte ich tatsächlich etwas Sinnvolles tun können. Kümmert man sich darum, findet man interessante und sinnvolle Einsatzorte; im Pflegebereich oder in anderen Sparten.

Man muss nicht nur alten Menschen den Hintern wischen, wie es gerne als Drohbild überzeichnet wird. Kümmert man sich darum, findet man interessante und sinnvolle Einsatzorte.

Mehrere Hürden

Die Möglichkeit zum Zivildienst wurde erst Mitte der neunziger Jahre in die Verfassung aufgenommen. Davor konnte man sich nur durch Verweigerung oder Untauglichkeit dem Militärdienst entziehen und wurde mit Gefängnis bestraft. Ein Schicksal, das einige ältere GSoA-Aktivisten teilen. Um die neue Dienstform dennoch unattraktiv zu gestalten, wurden im Militärgesetz gleich mehrere Hürden eingebaut. Die Dienstzeit wurde gegenüber dem Militärdienst um 150 Tage verlängert, der Gesuchsteller musste seinen Entscheid schriftlich begründen und vor einer dreiköpfigen Kommission in Thun vorsprechen. Viele dieser Fälle konnten von der unabhängigen Beratungsstelle für Militärverweigerung und Zivildienst zu einem erfolgreichen Abschluss begleitet werden. Die kompetenten Mitarbeiter konnten so manchen verzweifelten Rekruten auf dem Weg durch die Instanzen begleiten. Seit der letzten Revision des Militärgesetzes 2004 wurden die zu leistenden Diensttage auf 390 gekürzt und die Zivis können ihre Einsätze etwas flexibler gestalten.

Nur die freie Wahl ist fair

Die Zahl der Zivildienstgesuche hängt auch davon ab, wie stark die Armee ihre Rekruten als untauglich einstuft. In Jahren, in denen Rekruten einfach über den blauen Weg der Armee entkommen können, sinkt auch der Anteil an Zivildienstleistenden. Hat die Armee wieder einmal ein Glaubwürdigkeitsproblem, weil sie über 40% aller Rekrutierten als untauglich einstuft, und in folgenden Jahren die Hürden höher stellt, bemühen sich wieder vermehrt Rekruten um die taugliche Alternative Zivildienst.

Die GSoA ist der Ansicht, dass der Zivildienst dem Militärdienst gleichgestellt werden muss. Deshalb gibt es nur eine faire Lösung: Die Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst bei gleich langer Dauer. Es ist an der Zeit, davon abzukommen, Zivildienstleistende zu bestrafen. Ihr Wille, sich für die Gesellschaft einzusetzen, muss endlich anerkannt werden. Wir fordern die Freiwilligkeit des Zivildienstes sowie eine Öffnung für Frauen und AusländerInnen.

Längst fällige Abschaffung

Ein erster Schritt in die richtige Richtung wurde nun getan: Ende Dezember verkündete der Bundesrat, dass die Gewissensprüfung als Zulassungskriterium zum Zivildienst ersatzlos gestrichen werden soll. Man erhofft sich dadurch eine Kosteneinsparung und ein transparenteres Verfahren. Die Kosten von ca. 6’000 Franken pro bewertetem Fall gaben offensichtlich den Ausschlag; denn insgesamt lässt sich so jährlich rund eine Million Franken einsparen.

Der so genannte «Tatbeweis» (die Bereitschaft zum längeren Dienst) soll allerdings beibehalten werden. Noch immer haben Zivis anderthalbmal solange Dienst zu leisten wie Soldaten. Noch immer werden also die jungen Leute bestraft, welche ihren Dienst an den Einwohnern dieses Landes sinnvoll, gewaltfrei leisten wollen. Es kann und darf nur eine Frage der Zeit sein, bis eine dermassen absurde Werteverdrehung nur noch als Kuriosum aus der Vergangenheit bekannt ist.

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