EU-Waffenrecht und die Schweiz

Ein Aufschrei ging durch die Waffenlobby als bekannt wurde, dass das verschärfte EU-Waffenrecht auch für die Schweiz gelten soll. Was ist da dran? 

Kürzlich hat die EU entschieden, seine BürgerInnen besser zu schützen und hat deshalb eine leichte Verschärfung des Waffengesetzes beschlossen. Die Schweiz muss diese Anpassungen übernehmen, wenn sie Mitglied des Schengenraums bleiben will. Dies ist der Waffenlobby ein Dorn im Auge, denn diese profitiert von unseren liberalen Waffengesetzen. Die Schweiz weist eine der höchsten Waffendichten (wie auch Suizidraten durch Waffen) weltweit auf. Jährlich kommen knapp 200 Personen durch Schusswaffen in der Schweiz ums Leben. Es ist Aufgabe der Gemeinschaft, diejenigen, welche unter Waffengewalt leiden, vor dieser Gefahr zu schützen. Dies ist ein Grund, weshalb die GSoA vor wenigen Jahren die Initiative zum Schutz vor Waffengewalt mitgetragen hat. Das bleibt auch weiterhin eine unserer zentralen Forderungen. 

Weniger ist mehr 

Die wichtigsten Änderungen des Waffenrechts betreffen einerseits das Verbot von vollautomatischen Waffen, die zu Halbautomaten umgebaut wurden. Ausserdem soll die Grösse der Magazine für verschiedene Waffentypen beschränkt werden. Dazu kommen eine obligatorische Vereinsmitgliedschaft und ein detaillierteres Waffenregister. Heute darf jeder, der den Militärdienst beendet, seine Waffe behalten, sofern er oder sie einen gültigen Waffenerwerbsschein vorweisen kann. Obwohl das Sturmgewehr der Schweizer Armee theoretisch vom neuen Verbot betroffen wäre, hat der Bundesrat eine Ausnahmeklausel dafür ausgehandelt. Dies ist unverantwortlich und gefährlich. Eine obligatorische Vereinsmitgliedschaft wäre sinnvoll und auch für die Verbände vorteilhaft. Dass sich diese dagegen wehren zeigt, dass es ihnen nicht um Sicherheit, sondern rein um Ideologie fern aller Vernunft geht. Statistiken sprechen eine deutliche Sprache und der Blick in die USA macht klar: Je mehr Waffen, desto mehr Probleme. 

 

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