Feier Dein Gewehr ins Zeughaus!

Wer sein Sturmgewehr nicht mehr im Besenkasten aufbewahren will, der muss nicht unbedingt den steinigen Weg der Gesuche und Beschwerden beschreiten. Er kann auch einfach wilde Partys bei sich zu Hause veranstalten und schwupp – plötzlich ist die Waffe weg.

Hier soll nicht etwa das leidige Thema der Waffendiebstähle angeschnitten werden, nein: Wer viele Partys bei sich im Hause hat, der darf seine Waffe ordentlich im Zeughaus lagern. Dies die Erkenntnis aus der St.Galler Waffenabgabeaktion (siehe GSoA-Zitig 134).

Als die sieben Soldaten ihre Waffen ungefragt im Zeughaus deponierten, mussten sie ein Gesuch schreiben und begründen, warum sie die Waffe nicht zu Hause lagern wollen. Nur eines der Gesuche wurde bewilligt. Das Hauptargument des Soldaten: Er wohne in einer WG in der viele Leute ein- und ausgehen und häufig wilde Partys gefeiert werden. Somit könne er für die sichere Aufbewahrung seiner Waffe nicht garantieren. Die Gesuche der drei anderen in WGs wohnhaften Soldaten wurden allesamt abgelehnt. Sie hatten nichts über ihr Party-Verhalten ins Gesuch geschrieben. Offensichtlich ein Fehler!

Party machen zur Entmilitarisierung – die GSoA ist natürlich erfreut über die neuen Perspektiven, die sich den Armeeangehörigen bieten. Solltet ihr bei euer nächsten WG-Party plötzlich einen ungeladenen Schnauzträger an der Caipirinha-Theke entdecken, dann keine Sorge: Irgendwie muss Sämi Schmid ja kontrollieren, ob eure Partys wirklich so wild sind, dass ihr die Waffen abgeben dürft.

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