Fluchtursachen bekämpfen – Nicht die Flüchtlinge

Mit grosser Enttäuschung hat die GSoA die Ankündigung von Bundesrätin Widmer- Schlumpf zur Kenntnis genommen, in einer erneuten Revision des Asylgesetzes Militärdienstverweigerung und Desertation als Asylgrund ausdrücklich auszuschliessen. Auslöser für diesen erneuten Angriff auf den Flüchtlingsstatus sind die steigende Zahl von Flüchtlingen aus Eritrea sowie ein Grundsatzurteil der Asylrekurskommission ARK (heute Bundesverwaltungsgericht).

Die ARK hatte entschieden, einem eritreischen Deserteur sei Asyl zu gewähren. Schon Christoph Blocher wollte diesen Gerichtsentscheid kurz vor seiner Abwahl mit einem dringlichen Gesetz wieder rückgängig machen. Diese Suppe brüht Bundesrätin Widmer- Schlumpf nun mit ihrem Vorschlag wieder auf.

Vorwand der Bekämpfung des Asylmissbrauchs in den vergangenen Jahren schon mehrfach tüchtig gestutzt. Neu ist aber, dass nun die Fluchtursache selbst kurzerhand zum Asylausschlussgrund wird. Es wird nicht mehr der vermeintliche Asylmissbrauch bekämpft, sondern die Flüchtlinge selbst.

Schweiz als Komplizin

Die Schweizer Regierung macht sich mit diesem Entscheid zur Komplizin von Unrechtsregimes. Gerade im Fall von Eritrea steht ausser Diskussion, dass eine äusserst brutale Regierung am Werk ist, die ohne jeglichen Skrupel gegen die eigene Bevölkerung vorgeht und jede demokratische Regung im Keim erstickt. Frauen und Männer im Alter von 18 bis 40 Jahren können auf unbestimmte Zeit zwangsrekrutiert werden. Ausnahmen aus religiösen oder ethischen Gründen werden nicht toleriert. Wer sich trotzdem weigert, dem drohen Folter, langjährige Gefängnisstrafen unter widrigsten Bedingungen und in Einzelfällen gar die Todesstrafe. Oft werden die Wehrpflichtigen während ihrer Dienstzeit auch als ZwangsarbeiterInnen für den Strassenbau, administrative Arbeiten in Ministerien oder die Ernte herangezogen. Die Gesetzesrevision trifft aber nicht nur die eritreischen Flüchtlinge. Betroffen sind ebendso türkische Kurden, die sich weigern, sich an militärischen Vergeltungsschlägen gegen die kurdische Zivilbevölkerung zu beteiligen. Die offizielle Schweiz interessieren diese Fakten offenbar nicht. Hauptsache, die Asylzahlen sinken möglichst schnell wieder.

Breites Bündnis gegen Verschärfungen

Als Depositarstaat der Genfer Konventionen hätte die Schweiz eine besondere Verantwortung gegenüber den mutigen Menschen, welche sich weigern, in sinnlosen Kriegen zu töten und zu sterben. Die geplante Asylgesetzrevision steht im eklatanten Widerspruch zur humanitären Tradition der Schweiz. Während die offizielle Schweiz andere Regierungen und diktatorische Regimes aufgrund ihrer kriegerischen Tätigkeit kritisiert, will dieselbe Schweiz Menschen der Folter ausliefern, welche sich an Gewalt und Krieg nicht beteiligen wollen. Gemäss internationalem Recht ist ein Soldat sogar dazu verpflichtet, den Dienst zu verweigern, wenn er sich an Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Gräueltaten gegen die Zivilbevölkerung beteiligen muss.

Nebst der GSoA kritisieren unter anderem auch Amnesty International, die Schweizer Flüchtlingshilfe und Solidarité sans frontières die geplante Asylgesetzrevision scharf. Bis zum 15. April 2009 läuft das Vernehmlassungsverfahren. Danach will der Bundesrat den definiti – ven Gesetzesentwurf dem Parlament vorlegen.

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